Beamte der Polizei Gifhorn fertigten drei Strafanzeigen wegen Verkehrsdelikten. Ein Fahrradfahrer wurde mit einem umgebauten Fahrrad gestoppt, ein anderer Fahrer wurde wegen Trunkenheit im Verkehr angehalten.
Verkehrsdelikte in Gifhorn

Gifhorn (ost)
Am vergangenen Wochenende wurden drei Strafanzeigen von Polizeibeamten aus Gifhorn aufgrund von Verkehrsdelikten erstellt. Gegen 21:15 Uhr am Samstagabend bemerkten zwei Beamte einen Radfahrer, der entlang des Radwegs an der Limbergstraße fuhr. Der Mann hielt ein Mobiltelefon in der Hand und hörte offensichtlich eine Sprachnachricht ab. Die Beamten stoppten den Mann und führten eine Kontrolle durch. Es wurde festgestellt, dass am Fahrrad ein Motor angebracht war. Über einen Schalter am Lenker konnte das Fahrzeug angetrieben werden, ohne dass das Treten der Pedale erforderlich war. Rechtlich gesehen handelte es sich um ein Mofa. Der 18-Jährige besaß weder eine Prüfbescheinigung noch war das Fahrzeug versichert. Es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zwei weitere Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr erwarten einen 29-Jährigen und einen 39-Jährigen. Zeugen alarmierten in der Nacht von Samstag auf Sonntag kurz vor Mitternacht die Polizei. Sie beobachteten die unsichere Fahrweise eines BMW 5er auf der Braunschweiger Straße. Die angerufenen Beamten trafen das Auto und den 29-jährigen Fahrer auf einem Tankstellengelände an. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,12 Promille. Dem 29-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde eingezogen.
Am Sonntagmorgen bemerkte eine weitere Streifenwagenbesatzung einen E-Scooter. Die Beamten fuhren auf der Allerstraße und sahen, wie ein Mann mit dem E-Scooter aus einer Grundstücksausfahrt fuhr. Als der Mann den Streifenwagen bemerkte, stieg er ab und schob den E-Scooter. Nachdem die Beamten an ihm vorbeigefahren waren, stieg er wieder auf und fuhr weiter. Die Beamten drehten um und kontrollierten den Mann. Es gab Hinweise auf eine Beeinflussung durch Medikamente und Betäubungsmittel bei dem 39-Jährigen. Er zeigte entsprechende Anzeichen von Ausfallerscheinungen. Daher wurde ihm eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Quelle: Presseportal








