Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Verkehrskontrolle auf A1: 254 Fahrzeuge überprüft

Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg führte eine groß angelegte Verkehrskontrolle durch. Insgesamt wurden 254 Fahrzeuge und 433 Personen überprüft.

Großkontrolle der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg auf der A1
Foto: Presseportal.de

Lüneburg (ost)

Zur Bekämpfung von Schmuggel und Schleuserkriminalität sowie zur Identifizierung von reisenden Tätergruppierungen führte die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg am 7. Mai 2026 eine umfangreiche Verkehrskontrolle auf der A 1 durch.

Bei der Kontrolle in den Abendstunden an der Rastanlage Aarbachkate im Landkreis Harburg waren über 50 spezialisierte Polizeikräfte der Polizeidirektion Lüneburg beteiligt. Auch Mitarbeiter des Zolls, der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, der Polizeidirektionen Hannover und Oldenburg sowie des Landkreises Harburg waren beteiligt.

Insgesamt wurden 254 Fahrzeuge und 433 Personen von den Einsatzkräften überprüft.

Die Bilanz der Kontrolle zur Kriminalitätsbekämpfung unterstreicht die Wichtigkeit solcher Maßnahmen für die innere Sicherheit. In 14 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein Fernreisebus hatte beispielsweise einen Riss in der Windschutzscheibe, was dazu führte, dass die etwa 15 Fahrgäste in einen Ersatzbus umsteigen mussten. Des Weiteren durften drei Fahrzeugführer von hochwertigen Pkw mit dänischen Händlerkennzeichen aufgrund unerlaubter Fernzulassung nicht weiterfahren. Insgesamt wurden 45 Verkehrsdelikte geahndet.

Außerdem stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz fest. Zwei Personen konnten keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen, weshalb entsprechende Maßnahmen von der Polizei eingeleitet wurden.

Bei einem ausländischen Fahrzeugführer wurde eine fünfstellige Bargeldsumme gefunden, die er gegenüber dem Zoll nicht ordnungsgemäß deklariert hatte. Aufgrund widersprüchlicher Angaben zur Herkunft des Geldes, sicherte der Zoll das Bargeld im Rahmen eines sogenannten Clearingverfahrens. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn der Verdacht besteht, dass das Bargeld aus Straftaten stammt oder für illegale Zwecke verwendet werden könnte.

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24