Die Bundespolizei verlängert das Mitführverbot gefährlicher Werkzeuge und Waffen bis Ende September 2026, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Verlängerung der Allgemeinverfügung am Hbf. Hannover

Hannover (ost)
Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover (siehe Skizze).
Die Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2026 verlängert.
Die Allgemeinverfügung betrifft grundsätzlich alle Personen, es sei denn, es gelten Ausnahmen gemäß Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung. Die Einhaltung dieser Verfügung wird von Bundespolizeikräften überwacht. Verstöße gegen diese Verbote können zu einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder einem Beförderungsausschluss führen. Unabhängig von möglichen straf- oder ordnungswidrigen Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) kann bei uneinsichtigen Personen auch ein Zwangsgeld verhängt werden.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung erstreckt sich über den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs (siehe Skizze), einschließlich der Bahnsteige, mit Ausnahme der “Raschplatzhalle” und der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Die Allgemeinverfügung gilt für den folgenden Zeitraum: Dienstag, 1. September 2026, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 30. September 2026, 24:00 Uhr.
Der Hintergrund dieser Allgemeinverfügung sind Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, sowie das bloße Mitführen, die in der bundespolizeilichen Situation deutlich erkennbar sind und die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinträchtigen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover informiert ergänzend:
– Das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und kann gegebenenfalls verboten sein oder einer behördlichen Erlaubnis bedürfen (z.B. Verbot des Tragens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
– Waffen, auch zur Selbstverteidigung gedacht, vermitteln eine trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zu Gewalt eskalieren und zu einer Vergrößerung des Schadens führen.
– Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zur Beruhigung der Situation beitragen können.
– Waffen erschweren es Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
– Im ungünstigsten Fall kann die Waffe dem Träger abgenommen und gegen ihn selbst eingesetzt werden.
– Der Einsatz von Waffen kann schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.
Eine Möglichkeit, in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, ist beispielsweise ein Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere wenn sich noch andere Personen in der Nähe befinden. Durch Auslösen des Alarms wird ein lauter, schriller Ton erzeugt, der die Umstehenden auf die Situation aufmerksam macht. Ziel ist es, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von ihrem Vorhaben ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).
Quelle: Presseportal








