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Verstoß gegen Rotlicht und Handynutzung auf E-Scooter in Varel

Eine 21-jährige E-Scooter-Fahrerin wurde in Varel dabei erwischt, wie sie während der Fahrt auf ihr Mobiltelefon schaute. Die Polizei warnt vor den Risiken von Ablenkung und Rotlichtverstößen an Kreuzungen und Einmündungen.

Foto: unsplash

Varel (ost)

Am 22.06.2026, gegen 18:59 Uhr, sahen Polizeibeamte in der Bürgermeister-Heidenreich-Straße in Varel eine 21-jährige E-Scooter-Fahrerin, die während der Fahrt auf ihr Handy schaute. Gemäß den bisherigen Informationen fuhr die Frau auf dem Geh- und Radweg in der Nähe der Waisenhausstraße und ignorierte dabei zwei rote Ampeln. Zu diesem Zeitpunkt dauerte die Rotphase bereits mehr als eine Sekunde. Ein Autofahrer, der bei Grünlicht befugt war, nach links in die Waisenhausstraße abzubiegen, erkannte die Situation rechtzeitig und blieb stehen, so dass es nicht zu einem Zusammenstoß kam. Gegen die 21-Jährige wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Für den qualifizierten Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister vor. Für die unerlaubte Nutzung eines Handys während der Fahrt ist zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein weiterer Punkt vorgesehen. Die Polizei warnt davor, dass Ablenkung und Rotlichtverstöße insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen ein großes Unfallrisiko darstellen.

Quelle: Presseportal

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