Ein Geschäftsführer aus dem Raum Cloppenburg wurde zu einer Geldstrafe von 8.500 Euro verurteilt, da er ausländische Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltstitel beschäftigte.
Verurteilung Geschäftsführer aus Cloppenburg
Osnabrück (ost)
Ein Geschäftsführer aus der Transport- und Logistikbranche wurde vom Amtsgericht Osnabrück wegen fahrlässiger Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel oder Erlaubnis zu einer Geldstrafe von 8.500 Euro verurteilt.
Der Fall begann mit einer Überprüfung einer Transportfirma aus Litauen und ihrer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland durch die Agentur für Arbeit. Dabei wurde festgestellt, dass die litauische Firma von Dezember 2021 bis Mai 2022 sechs Arbeitnehmer an eine Transportfirma im Raum Cloppenburg verliehen hatte, ohne dass diese über die erforderlichen Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnisse verfügten. Durch die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück konnte nachgewiesen werden, dass der Geschäftsführer der Transportfirma im Raum Cloppenburg wissentlich sechs Kraftfahrer ohne erforderliche Aufenthaltstitel beschäftigt hatte. Er handelte vorsätzlich, indem er die Nationalität der entsandten Arbeitnehmer kannte und Verträge mit ihnen abschloss. Trotz Ablehnung eines Aufenthaltstitels für einen Arbeiter durch die Ausländerbehörde kümmerte er sich nicht weiter um die Genehmigungen.
Neben der Geldstrafe muss der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Quelle: Presseportal