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Wildeshausen: Autobahnpolizei Ahlhorn kontrolliert gewerblichen Güterverkehr

27 Fahrzeuge kontrolliert, 17 beanstandet, 12 Weiterfahrt untersagt, Mängel bei Ladungssicherung festgestellt, Bußgeldverfahren eingeleitet

Foto: unsplash

Delmenhorst (ost)

Während einer Überprüfung des gewerblichen Güterverkehrs auf der A1 bei Wildeshausen haben Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, insgesamt 27 Fahrzeuge überprüft.

Von den überprüften Transporteinheiten wurden 17 beanstandet. Zwölf Fahrern wurde vorübergehend die Weiterfahrt untersagt.

An der Überprüfung an der Tank- und Rastanlage Wildeshausen in der Gemeinde Dötlingen waren 18 Polizistinnen und Polizisten aus verschiedenen Dienststellen der Polizeidirektion Oldenburg beteiligt.

Es wurden Lastkraftwagen des gewerblichen Güterverkehrs auf der A1 in Richtung Hamburg überprüft. Die Einsatzkräfte wurden von zwei Beamten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität unterstützt.

Unter anderem fiel den Beamten ein Sattelzug auf, der von Frankreich nach Hamburg unterwegs war und unerlaubt auf der A1 überholte. Bei der folgenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug mit etwa neun Tonnen gefährlichen Gütern beladen war. Die Ladung war nicht ausreichend gesichert. Der Fahrer musste die Ladung nachsichern und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro hinterlegen. Gegen den Verlader wurde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet.

Bei einem anderen Sattelzug stellten die Einsatzkräfte Mängel bei der Ladungssicherung fest. Das offene Fahrzeug war mit etwa 24 Tonnen Bodenplatten (Tanzboden) beladen und auf dem Weg von Irland nach Tostedt. Die Beamten stoppten das Fahrzeug an der Tank- und Rastanlage Wildeshausen. Es waren zu wenige Zurrgurte für die Sicherung der Ladung vorhanden. Außerdem gab es keine formschlüssige Verbindung, wodurch Lücken entstanden und die Gefahr bestand, dass die Ladung verrutschen könnte. Bei starken Brems- oder Ausweichmanövern hätten sich die Stahlplatten bewegen und im schlimmsten Fall die Ladebordwand durchbrechen und die angrenzende Fahrerkabine von hinten zerquetschen können. Dem 62-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt bis zum Nachweis der Nachsicherung untersagt. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Quelle: Presseportal

nf24