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Wildeshausen: Autobahnpolizei Ahlhorn kontrolliert gewerblichen Güterverkehr

27 Fahrzeuge kontrolliert, 17 beanstandet, 12 Fahrzeugführern Weiterfahrt untersagt, Einsatzkräfte von verschiedenen Dienststellen beteiligt

Foto: unsplash

Delmenhorst (ost)

Während einer Überprüfung des gewerblichen Güterverkehrs auf der A1 bei Wildeshausen wurden am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, insgesamt 27 Fahrzeuge von Einsatzkräften der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft.

Von den überprüften Transporteinheiten wurden 17 beanstandet. Bei zwölf Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt.

An der Überprüfung auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage Wildeshausen in der Gemeinde Dötlingen nahmen 18 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus verschiedenen Dienststellen der Polizeidirektion Oldenburg teil.

Geprüft wurden Lastkraftwagen des gewerblichen Güterverkehrs auf der A1 in Richtung Hamburg. Die Einsatzkräfte wurden von zwei Beamten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität unterstützt.

Unter anderem fiel den Einsatzkräften ein Sattelzug auf, der von Frankreich nach Hamburg unterwegs war und unerlaubt auf der A1 überholte. Bei der folgenden Überprüfung stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass das Fahrzeug mit etwa neun Tonnen gefährlichen Gütern beladen war. Die Ladung war unzureichend gesichert. Der Fahrer musste die Ladung nachsichern und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro hinterlegen. Gegen den Verlader wurde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet.

Bei einem anderen Sattelzug stellten die Einsatzkräfte Mängel bei der Ladungssicherung fest. Das offene Fahrzeug war mit etwa 24 Tonnen Bodenplatten (Tanzboden) beladen und auf dem Weg von Irland nach Tostedt. Die Einsatzkräfte stoppten das Fahrzeug auf der Tank- und Rastanlage Wildeshausen. Es waren zu wenige Zurrgurte für die Sicherung der Ladung angebracht. Zudem gab es keinen Formschluss, wodurch Lücken vorhanden waren und die Gefahr bestand, dass die Ladung verrutschen könnte. Bei starken Brems- oder Ausweichmanövern hätten sich die Stahlplatten bewegen und im schlimmsten Fall die Ladebordwand durchbrechen und die hintere Fahrerkabine zerquetschen können. Dem 62-jährigen Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt bis zum Nachweis der korrekten Sicherung untersagt. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Quelle: Presseportal

nf24