Polizei warnt vor gesundheitlichen Risiken und neuen Regelungen. Der missbräuchliche Konsum von Lachgas als Rauschmittel hat zugenommen, vor allem bei jungen Menschen. Die Polizei informiert über Gefahren und rechtliche Neuerungen.
Wilhelmshaven: Gefahren durch Lachgaskonsum

Wilhelmshaven/Friesland (ost)
Der missbräuchliche Gebrauch von Lachgas als Droge hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und stellt insbesondere für junge Menschen ein wachsendes Risiko dar. Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland nutzt dies als Anlass, um über Gefahren und rechtliche Änderungen zu informieren.
Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) ist ein farb- und geruchloses Gas, das unter anderem in der Medizin sowie in der Gastronomie, aber auch im Haushalt beispielsweise in Sahnekartuschen verwendet wird. Lange Zeit war Lachgas frei verkäuflich und für alle Altersgruppen zugänglich. Jedoch wird es zunehmend zweckentfremdet und als Droge konsumiert. Die Wirkung tritt bereits wenige Sekunden nach dem Einatmen auf und dauert nur wenige Minuten an. Neben kurzfristigen Effekten wie Euphorie und Benommenheit kann es jedoch auch zu Schwindel, Übelkeit und Taubheitsgefühlen kommen. Darüber hinaus kann der Konsum zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen, wie bleibenden Lähmungserscheinungen, Lungenrissen oder Erfrierungen durch das ausströmende, stark abgekühlte Gas. Insbesondere bei wiederholtem oder hochdosiertem Konsum besteht zudem die Gefahr einer Sauerstoffunterversorgung, die im schlimmsten Fall zu Organversagen oder sogar zum Tod führen kann.
Betroffen sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 30 Jahren. Der Konsum findet häufig im öffentlichen Raum statt, beispielsweise in Parks, an Bahnhöfen oder im Umfeld von Schulen und Partys. Zudem wird Lachgas zunehmend im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr festgestellt, beispielsweise beim Führen von Fahrzeugen oder E-Scootern unter dem Einfluss der Substanz.
Vor diesem Hintergrund wurden die gesetzlichen Bestimmungen verschärft. Seit April 2026 wurde Lachgas als Einzelstoff in die Anlage II des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgenommen. Damit einhergehend gilt unter anderem ein Verbot der Abgabe an Minderjährige sowie ein Besitz- und Erwerbsverbot für Personen unter 18 Jahren. Darüber hinaus ist der Verkauf über Automaten sowie der Versandhandel untersagt.
Die Polizei weist darauf hin, dass der vermeintlich harmlose Konsum erhebliche gesundheitliche Risiken birgt und insbesondere im Straßenverkehr zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Niedersachsen für 2022/2023
Die Drogenraten in Niedersachsen zwischen 2022 und 2023 blieben relativ stabil. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 35.970 Fälle von Drogenkriminalität registriert, wovon 33.839 Fälle gelöst werden konnten. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 30.300, wobei 26.376 männliche Verdächtige und 3.924 weibliche Verdächtige waren. Darüber hinaus waren 7.947 der Verdächtigen nicht deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der aufgezeichneten Fälle leicht auf 36.058, wobei 33.800 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen sank jedoch auf 29.653, wobei 25.755 männliche Verdächtige und 3.898 weibliche Verdächtige identifiziert wurden. Von diesen Verdächtigen waren 8.584 nicht deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 mit 73.917 Fällen die höchste Anzahl von Drogenkriminalität in Deutschland.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 35.970 | 36.058 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 33.839 | 33.800 |
| Anzahl der Verdächtigen | 30.300 | 29.653 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 26.376 | 25.755 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 3.924 | 3.898 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 7.947 | 8.584 |
Quelle: Bundeskriminalamt








