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Wilhelmshaven: Verstöße bei Schulwegkontrollen

Bei Verkehrskontrollen vor Grundschulen wurden zahlreiche Sicherheitsverstöße festgestellt. Kinder müssen auch auf kurzen Strecken ordnungsgemäß gesichert werden.

Foto: Depositphotos

Wilhelmshaven (ost)

Am Beginn des neuen Schuljahres führten die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland und das Ordnungsamt der Stadt Wilhelmshaven am Montag, den 17.08.2026, gemeinsame Verkehrskontrollen in der Umgebung mehrerer Grundschulen im Stadtgebiet durch. Im Fokus standen speziell der Bringverkehr vor den Schulen, die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern im Auto sowie Verstöße beim Halten und Parken. Die Ergebnisse zeigen, dass solche Kontrollen aus Sicht der Polizei weiterhin notwendig sind. Besonders auffällig war die teilweise unzureichende Sicherung von Kindern. Insgesamt wurden fünf Kinder komplett ungesichert, also weder mit Sicherheitsgurt noch mit einem erforderlichen Kindersitz, im Auto transportiert. Weitere 16 Kinder waren nicht korrekt gesichert, zum Beispiel weil ein benötigter Kindersitz fehlte oder der Sicherheitsgurt nicht angelegt war. Außerdem stellten die Einsatzkräfte drei Erwachsene ohne angelegten Sicherheitsgurt fest. In einem besonders klaren Fall wollte eine Mutter drei Kinder nur wenige Meter mit dem Auto zur Schule bringen. Die Kinder waren nicht gesichert, auch die Fahrerin selbst trug keinen Sicherheitsgurt. Nachdem ihr erklärt wurde, dass sie unter diesen Umständen nicht weiterfahren könne, entschied sie sich, den Rückweg zusammen mit den Kindern zu Fuß anzutreten. Auch die Parksituation direkt vor den Schulen bestätigte den bestehenden Handlungsbedarf. Insgesamt wurden 22 Verstöße beim Halten und Parken festgestellt. Autos standen unter anderem im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot, auf der falschen Straßenseite oder im Bereich einer Bushaltestelle. Außerdem stellten die Einsatzkräfte in einem Fall fest, dass eine Person ohne erforderlichen Führerschein unterwegs war. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

Elterntaxis: Gut gemeint ist nicht immer sicher Gerade zu Unterrichtsbeginn treffen innerhalb weniger Minuten zahlreiche Autos auf Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gehen. Halten und anfahrende Fahrzeuge, Wendemanöver sowie falsch geparkte Autos sorgen für unübersichtliche Situationen. Besonders für Grundschulkinder können dadurch erhebliche Gefahren entstehen. Aufgrund ihrer Größe werden sie zwischen Autos später wahrgenommen und können den fließenden Verkehr schlechter überblicken.

Die Polizei appelliert deshalb an die Eigenverantwortung der Eltern. Der Wunsch, das eigene Kind möglichst nah am Schulgebäude abzusetzen, darf nicht dazu führen, dass andere Kinder gefährdet werden. Ebenso darf auf die vorgeschriebene Sicherung im Auto auch auf kurzen Strecken niemals verzichtet werden. Ein Unfallrisiko hängt nicht von der Länge des Schulwegs ab. Neben der konsequenten Bestrafung festgestellter Verstöße führten Polizei und Ordnungsamt zahlreiche verkehrserzieherische Gespräche mit Eltern und anderen Verkehrsteilnehmern. Ziel der Kontrollen ist es vor allem, ein dauerhaftes Bewusstsein für die Gefahren im Schulumfeld zu schaffen und das Verkehrsverhalten zu ändern.

Eltern können einen wichtigen Beitrag leisten: Kinder sollten möglichst zu Fuß zur Schule gehen und der sichere Schulweg vorher gemeinsam geübt werden. Ist die Autofahrt notwendig, sollte in ausreichender Entfernung zur Schule gehalten und der letzte Teil zu Fuß zurückgelegt werden. Geh- und Radwege, Bushaltestellen, Kreuzungsbereiche und Halteverbote müssen frei gehalten werden. Vor allem gilt: Kinder müssen bei jeder Autofahrt ordnungsgemäß gesichert werden – auch wenn die Fahrt nur wenige Meter dauert.

Die Polizei und das Ordnungsamt werden die Verkehrssituation im Umfeld der Schulen weiterhin beobachten und entsprechende Kontrollen durchführen. Der Schutz der jüngsten Verkehrsteilnehmer ist eine gemeinsame Aufgabe und beginnt mit dem eigenen Verhalten.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Niedersachsen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen insgesamt 211.737 Verkehrsunfälle. Davon waren 32.471 Unfälle mit Personenschaden, was 15,34% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 4.271 Fälle aus, was 2,02% aller Unfälle ausmacht. 1.665 Unfälle wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht, was 0,79% entspricht. Die restlichen 173.330 Unfälle waren Sachschadensunfälle, was 81,86% aller Unfälle ausmacht. Innerorts ereigneten sich 24.125 Unfälle (11,39%), außerorts (ohne Autobahnen) 13.995 (6,61%) und auf Autobahnen 3.672 (1,73%). Insgesamt gab es 423 Getötete, 5.122 Schwerverletzte und 36.247 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 211.737
Unfälle mit Personenschaden 32.471
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 4.271
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.665
Übrige Sachschadensunfälle 173.330
Ortslage – innerorts 24.125
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 13.995
Ortslage – auf Autobahnen 3.672
Getötete 423
Schwerverletzte 5.122
Leichtverletzte 36.247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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