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Wittingen: Fahrten ohne Fahrerlaubnis

Die Polizei im Landkreis Gifhorn stoppte mehrere Fahrzeuge ohne gültige Fahrerlaubnis. Es wurden Strafverfahren eingeleitet und Fahrzeuge sichergestellt.

Foto: Depositphotos

LK Gifhorn (ost)

Am vergangenen Montag stoppte die Polizei im Landkreis Gifhorn drei unerlaubte Fahrten. Gegen 15:25 Uhr bemerkten Beamte der Polizei Wittingen auf der Gifhorner Straße in Knesebeck einen Volkswagen Golf, bei dem die Hauptuntersuchung überfällig war. Sie stoppten das Auto und kontrollierten den Fahrer. Dabei rochen sie Alkohol in der Fahrgastzelle. Der 47-jährige Fahrer gab an, keine Fahrerlaubnis zu besitzen, als nach seinem Führerschein gefragt wurde. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,68 Promille. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Alkoholeinfluss eingeleitet. Der Autoschlüssel wurde eingezogen, um die Weiterfahrt zu verhindern.

Etwa eine Stunde zuvor fiel anderen Beamten ein Volkswagen Touran in Müden auf. Als sie den Streifenwagen wendeten, bog der Touran schnell in eine Seitenstraße ab und konnte nicht mehr gefunden werden. Andere Beamte entdeckten den Volkswagen gegen 15:15 Uhr in der Adam-Riese-Straße in Gifhorn und stoppten das Fahrzeug. Der 50-jährige Fahrer hatte keine Fahrerlaubnis mehr. Der vorgezeigte Führerschein stellte sich als gefälscht heraus, und der Touran war nicht versichert. Der gefälschte Führerschein und die Kennzeichen wurden eingezogen. Gegen den 50-Jährigen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, und er durfte die Fahrt nicht fortsetzen.

Beamte der Polizei Meine bemerkten gegen 17:30 Uhr auf der Gifhorner Straße einen Roller, der offensichtlich schneller als 40 km/h fuhr. Sie entschieden sich für eine Kontrolle und stoppten das Fahrzeug. Der 18-Jährige konnte nur eine Prüfbescheinigung vorlegen. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Es gab auch Hinweise darauf, dass der junge Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, daher wurde eine Blutprobe entnommen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Halter des Rollers muss sich ebenfalls einem Strafverfahren stellen, da er dem 18-Jährigen die Fahrt erlaubt hatte.

Quelle: Presseportal

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