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Wolfsburg: E-Scooter-Fahrer flüchtet vor Polizeikontrolle

Am Freitagnachmittag entzog sich ein 19-jähriger Fahrer in Wolfsburg einer Polizeikontrolle und zog sich bei einem Sturz leichte Verletzungen zu. Der Vorfall steht im Zusammenhang mit einem gefährlichen Social-Media-Trend.

Foto: unsplash

Wolfsburg (ost)

Wolfsburg, 19.10.2026

Am Nachmittag des Freitags entkam ein 19-jähriger Fahrer in Fallersleben, einem Stadtteil von Wolfsburg, einer Polizeikontrolle und zog sich bei einem Sturz leichte Verletzungen zu.

Der Vorfall ereignete sich im Zusammenhang mit einem “Rideout”, das in sozialen Medien angekündigt wurde und bei dem die Teilnehmer aufgefordert wurden, Masken zu tragen und Böller mitzubringen.

Um 15.28 Uhr entdeckte eine Zivilstreifenbesatzung auf dem Mühlenweg einen schnell fahrenden E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen, dessen Fahrer einen Mountainbike-Integralhelm und eine verspiegelte Schutzbrille trug. Kurz darauf wurde der Fahrer in der Nähe des Bahnhofs stehend neben seinem Fahrzeug angetroffen. Als die Beamten sich als Polizisten zu erkennen gaben, bestieg der 19-Jährige seinen E-Scooter, beschleunigte stark und fuhr in Richtung Hopfengarten.

Während der Verfolgung zu Fuß versuchte ein Beamter, den Fahrer anzuhalten, was jedoch misslang. Daraufhin verlor der 19-Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen einen Fahrradständer. Er stürzte und wurde kurzzeitig vom nachfolgenden Polizisten am Boden festgehalten. Durch den Sturz erlitt der 19-Jährige leichte Verletzungen. Er lehnte eine Behandlung durch den herbeigerufenen Rettungswagen ab.

Bei der Überprüfung des E-Scooters stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug gemäß Typenschild für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ausgelegt war. Außerdem verfügte der Roller über einen weiteren Fahrmodus, mit dem deutlich höhere Geschwindigkeiten erreicht werden konnten. Der E-Scooter wurde beschlagnahmt. Eine Überprüfung der möglichen Höchstgeschwindigkeit steht noch aus.

Der 19-Jährige wurde vor Ort entlassen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei eindringlich vor der Teilnahme an sogenannten “Rideouts”, die vermehrt über eine Social-Media-Plattform organisiert werden. Bei diesen unangemeldeten Massenansammlungen treffen sich meist Minderjährige zu gemeinsamen Fahrten mit E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum. Was als vermeintlich harmloser Social-Media-Trend beginnt, birgt erhebliche Unfallrisiken und kann sowohl für die Jugendlichen als auch für deren Eltern strafrechtliche sowie finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Dies beginnt bereits bei der Missachtung des gesetzlichen Mindestalters von 14 Jahren, das für das Fahren von E-Scootern im deutschen Straßenverkehr vorgeschrieben ist. Zudem ist die Nutzung auf eine Person beschränkt.

Im Rahmen der “Rideouts” kommt es immer wieder zu riskanten Fahrmanövern, welche für die Fahrer aber auch andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden können. In der Regel verzichten die Teilnehmer auf Schutzkleidung oder Helme, was bei Stürzen zu schwersten Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen führen kann. Dieses Gefahrenpotenzial kann durch technisches Versagen infolge illegalen Tunings massiv verschärft werden. Um Reichweite und Klicks auf Social-Media-Plattformen zu generieren, werden E-Scooter mittels Software-Hacks oder Tuning-Chips manipuliert. Die mechanischen Komponenten wie Rahmen und Bremsen sind für die dabei erreichten Geschwindigkeiten jedoch nicht ausgelegt. Die Folgen sind Materialbrüche und potenzielles Bremsversagen.

Aus diesen gefährlichen Verhaltensweisen resultieren rechtliche Konsequenzen für die (jugendlichen) Teilnehmer. Das Fahrverhalten bei “Rideouts” kann den Tatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß Paragraph 315b des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen. Auch kann der Straftatbestand eines illegalen Kraftfahrzeugrennens (§315d StGB) erfüllt sein. Durch das Tuning erlischt zudem die Betriebserlaubnis, was wiederum Straftaten hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes und den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nach sich zieht. Neben Geldstrafen oder Sozialstunden droht Jugendlichen damit auch eine Sperre für den zukünftigen Pkw-Führerschein.

Die Polizei schreitet bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten konsequent ein und stellt manipulierte Fahrzeuge als Beweismittel vor Ort sicher.

Darüber hinaus können sich auch für die Eltern weitreichende zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen ergeben. Eltern, die von den technischen Manipulationen der Fahrzeuge wissen, diese vermuten oder schlicht wegschauen und ihren Kindern die Nutzung erlauben, machen sich selbst wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Durch eine illegale Bauartveränderung erlischt zudem jeglicher Versicherungsschutz. Verursacht ein Jugendlicher mit einem manipulierten E-Scooter einen Unfall mit Personenschaden, kann die Versicherung die Eltern oder den Jugendlichen voll in Regress nehmen.

Die Polizei empfiehlt Eltern, die E-Scooter ihrer Kinder im Blick zu behalten und auf ungewöhnliche Geschwindigkeiten oder installierte Tuning-Apps zu achten. Zudem hilft es, das offene Gespräch mit den Kindern zu suchen, um sie über die oft unterschätzten Risiken dieser vermeintlich harmlosen Challenge aufzuklären.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Niedersachsen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen insgesamt 211.737 Verkehrsunfälle. Davon waren 32.471 Unfälle mit Personenschaden, was 15,34% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 4.271 Fälle aus, was 2,02% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1.665 Fällen gemeldet, was 0,79% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 173.330 Fälle, was 81,86% aller Unfälle entspricht. Von den Unfällen ereigneten sich 24.125 innerorts (11,39%), 13.995 außerorts (6,61%) und 3.672 auf Autobahnen (1,73%). Insgesamt gab es 423 Todesopfer, 5.122 Schwerverletzte und 36.247 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 211.737
Unfälle mit Personenschaden 32.471
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 4.271
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.665
Übrige Sachschadensunfälle 173.330
Ortslage – innerorts 24.125
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 13.995
Ortslage – auf Autobahnen 3.672
Getötete 423
Schwerverletzte 5.122
Leichtverletzte 36.247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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