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Wolfsburg: Schwarzarbeit im Transportgewerbe – ZOLL durchsucht mehrere Objekte

Etwa 30 Zöllnerinnen und Zöllner haben Durchsuchungsbeschlüsse im Auftrag der Staatsanwaltschaft vollstreckt. Beschuldigte sollen Arbeitnehmerinnen und -nehmer schwarz beschäftigt haben.

Zöllner bei der Durchsuchung eines Kellers einer Gartenhütte auf dem Grundstück der einen Beschuldigten.
Foto: Presseportal.de

Braunschweig (ost)

Am Montagmorgen, dem 16.03.2026, haben etwa 30 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig mehrere Durchsuchungsbeschlüsse im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim vollstreckt. Dies umfasste Wohn- und Geschäftsadressen, die Kraftfahrzeuge der zwei Beschuldigten im Landkreis Gifhorn und der Stadt Braunschweig, weitere Lagerstätten im Landkreis Helmstedt und der Stadt Wolfsburg sowie einen unverdächtigen Auftraggeber und Steuerberaterbüros im Landkreis Gifhorn und der Stadt Braunschweig.

Der 54-jährige Beschuldigte und die 32-jährige Beschuldigte aus dem Transportgewerbe werden beschuldigt, über einen langen Zeitraum hinweg mehrere Arbeitnehmer in großem Umfang schwarz beschäftigt zu haben. Sie haben ihre Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und die entsprechenden Beiträge nicht abgeführt, um ihren Gewinn zu maximieren. Dies verschafft ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtschaffenen Transportunternehmern. Zudem sind die Arbeitnehmer beispielsweise im Falle eines Unfalls, bei Krankheit oder im Ruhestand nicht abgesichert.

Die Straftat wird im Strafgesetzbuch als „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ bezeichnet und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Zusätzlich wird den Beschuldigten vorgeworfen, Beihilfe zum illegalen Aufenthalt geleistet zu haben, indem sie teilweise Arbeitnehmer beschäftigt haben, die nicht über die erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse verfügten.

Der Verdacht ergab sich aus mehreren anonymen Hinweisen.

Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, die nun ausgewertet werden müssen. Die Ermittlungen des Zolls im Auftrag der Staatsanwaltschaft zielen darauf ab, den Schaden in der Sozialversicherung zu ermitteln.

Zusätzlich wurden im Zuge der Durchsuchungen in einem Wohnhaus zwei offen herumliegende Schreckschusswaffen (Pistolen) vom ZOLL sichergestellt, eine davon war sogar geladen. Die Waffen hätten ordnungsgemäß verschlossen aufbewahrt werden müssen, um vor dem Zugriff Dritter geschützt zu sein. Diese Ordnungswidrigkeit wurde ebenfalls angezeigt.

Hinweis:

Die FKS des Zolls ist in Deutschland für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig. Hinweise auf mögliche Schwarzarbeit können schriftlich oder telefonisch bei den zuständigen HZÄ abgegeben werden. Ihre Daten unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt. Hinweise können auch anonym erfolgen.

Quelle: Presseportal

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