Die drei Pflanzen befanden sich am 3. November in einem Paket aus Österreich. Gegen den Empfänger wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Zoll entdeckt Cannabis-Setzlinge in Hannover

Hannover (ost)
Drei Cannabispflanzen-Setzlinge haben die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Hannover bei der Kontrolle eines Pakets aus Österreich entdeckt.
Auch innerhalb der Europäischen Union haben die Zollbehörden die Möglichkeit stichprobenartig in Pakete zu schauen. Bei der Kontrolle eines Paktes eines Mannes aus Hannover am 3. November entdeckten sie dabei drei Setzlinge, deren Versand weiterhin, auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, verboten ist.
Anders als bei sog. Vermehrungsmaterialien, wie bspw. Samen, handelt es sich bei diesen Setzlingen bereits um Cannabispflanzen und damit fallen die bestellten Produkte unter das Einfuhrverbot.
“Werden Waren entgegen einer Verbotsvorschrift versucht einzuführen, handelt es sich um einen Bannbruch. Meine Kolleginnen und Kollegen leiteten daher umgehend ein Strafverfahren ein”, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.
Bei einer Bestellung über das Internet ist besonderes Augenmerk gefordert, denn auch wenn die Bezeichnung auf der Website von einem Steckling anstelle eines Setzlings spricht, ist letztendlich das tatsächliche Stadium der Pflanze entscheidend.
“Statt der Setzlinge wird der Empfänger nun Post vom Zoll im Briefkasten finden”, so Kassner abschließend.
Quelle: Presseportal








