Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft Arbeitsbedingungen und Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch bei Sicherheitsdienstpersonal und Veranstaltungstechnikern. Erste Verstöße zur Sofortmeldepflicht festgestellt.
ZOLL kontrolliert Beschäftigte auf Gothic-Festival in Hildesheim

Braunschweig, Hildesheim (ost)
Am vergangenen Freitag, dem 07. August 2026, waren 25 Finanzkontrolleure der Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts in Hildesheim im Einsatz, während eines der größten Gothic-Festivals Deutschlands. Insgesamt wurden 139 Arbeitnehmer von 29 Arbeitgebern zu ihren Arbeitsbedingungen, Gehältern und persönlichen Daten befragt. Dabei wurde erstmals die neue App zur digitalen Erfassung von Personen der FKS eingesetzt. Die Verwaltung wird dadurch sichtbar digitaler und verändert die Arbeitsprozesse.
Es gibt bereits erste Verdachtsfälle auf möglichen Leistungsmissbrauch, bei dem Leistungen wie Grundsicherung bezogen werden, obwohl gearbeitet wird, Scheinselbstständigkeit und nicht korrekte oder fehlende Arbeitsgenehmigungen, Sozialversicherungsmeldungen und Arbeitnehmerüberlassung. Die weiteren Ermittlungen zu den Verdächtigungen sind noch im Gange, daher kann noch keine endgültige Bilanz gezogen werden.
Oftmals wurden Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Der Arbeitgeber ist gemäß § 28a Absatz 4 des vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV) verpflichtet, die Arbeitnehmer spätestens zu Beginn der Beschäftigung bei der Datenstelle der Rentenversicherung zu melden. Absatz 4 des § 28a SGB IV führt die Branchen auf, in denen diese Meldung genau erfolgen muss. Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist ebenfalls genannt. Dieser Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.
Quelle: Presseportal








