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Zoll und Polizei kontrollieren E-Bikes in Hannover

Am Donnerstag führten Zoll und Polizei eine gemeinsame Kontrolle von E-Bikes durch. Dabei wurden Verstöße gegen Versicherungspflicht und Fahrerlaubnis festgestellt.

Foto: unsplash

Hannover (ost)

Am Donnerstag, den 27.02.2025, führten Zoll- und Polizeikräfte zwischen 11:00 und 14:30 Uhr im Gebiet Hannover eine gemeinsame Kontrolle von E-Bikes durch. Währenddessen wurden mehrere Verstöße festgestellt, insbesondere das Fehlen von Haftpflichtversicherungen und fehlende Fahrerlaubnisse.

Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung von bis zu 25 km/h und einer Motorleistung von maximal 250 Watt gelten als Pedelecs und benötigen keine Versicherung oder Fahrerlaubnis. E-Bikes, die ohne Tretunterstützung fahren können, gelten als Kleinkrafträder oder Mofas und erfordern eine Haftpflichtversicherung sowie je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis.

S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h und einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt gelten als Kleinkrafträder und erfordern die Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie eine Haftpflichtversicherung.

In den letzten Wochen und Monaten stellte die Polizei vermehrt fest, dass E-Bikes im Stadtgebiet nicht versichert waren und die Fahrer keine erforderliche Fahrerlaubnis besaßen. Deshalb wurden am Donnerstag, den 27.02.2025, gezielte Kontrollen in Zusammenarbeit mit dem Zoll durchgeführt. Neben Privatnutzern lag der Fokus auch auf Lieferdiensten, die E-Bikes für ihre Auslieferungen nutzen. An den Verkehrsknotenpunkten Aegidientorplatz, Königsworther Platz und Hamburger Allee Ecke Celler Straße wurden insgesamt 28 Fahrzeuge und Fahrer kontrolliert.

In zehn Fällen fehlte die notwendige Haftpflichtversicherung. Neun Fahrer besaßen nicht die erforderliche Fahrerlaubnis. Von den 19 kontrollierten Personen durch den Zoll gibt es in 12 Fällen weiteren Prüfungsbedarf, unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht des Arbeitgebers oder fehlender ausländerrechtlicher Genehmigungen.

Die Kontrolle diente nicht nur der Verfolgung von Verstößen, sondern auch der Aufklärung über die Rechtslage beim Gebrauch eines E-Bikes. Wenn die Bestimmungen eingehalten werden, erhöht dies die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Kleinkrafträder und Mofas, die nicht typgenehmigt sind, dürfen gemäß der Verordnung (EU) 168/2013 nicht auf dem europäischen Markt verkauft werden, was im Sinne der Verkehrssicherheit erforderlich ist. In Deutschland können Hersteller und Händler solcher nicht typgenehmigter Fahrzeuge mit Bußgeldern belegt werden. Dennoch sind diese Fahrzeuge im Internet erhältlich.

Die beteiligten Behörden bei der Kontrolle weisen darauf hin, dass die Verwendung eines nicht versicherten oder nicht typgenehmigten E-Bikes erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann. Daher sollten Fahrer vor dem Kauf und der Nutzung eines E-Bikes die geltenden gesetzlichen Bestimmungen kennen, um Bußgelder oder strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. /ms

Quelle: Presseportal

nf24