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Zollamt Osnabrück Jahresbilanz 2025

Das Hauptzollamt Osnabrück hat im KJ 2025 wichtige Beiträge geleistet, darunter 937,2 Millionen Euro Abgaben erhoben und 18,3 Millionen Euro Schadenssumme aufgedeckt.

Foto: unsplash

Osnabrück (ost)

Das Hauptzollamt Osnabrück hat auch im vergangenen Kalenderjahr (KJ) 2025 wieder einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Staatseinnahmen und Sozialsysteme sowie für die Sicherheit für Staat und Bürger geleistet. Dies sind die Zahlen:

Sehr zufrieden mit den guten Ergebnissen für das abgelaufene Jahr zeigt sich der Leiter des Hauptzollamtes Osnabrück, Dr. Thomas Möller, zusammen mit seinen 580 Stammbeschäftigten und 92 Nachwuchskräften.

Erfreulich ist dabei das Jahresergebnis bei den Einnahmen. Insgesamt haben die Osnabrücker Zöllnerinnen und Zöllner 937,2 Millionen Euro Abgaben erhoben. Ein mehr als positives Bild zeichnet die Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)des Hauptzollamtes Osnabrück. Die von der FKS aufgedeckte Schadenssumme aufgrund von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten beläuft sich auf mehr als 18,3 Millionen Euro.

„Diese erfolgreiche Bilanz ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Osnabrück“, so Dr. Thomas Möller.

Die Bilanz im Einzelnen

Erhebung von Steuern und Abgaben

Zuständig für die Einnahme von Abgaben sind beim Hauptzollamt Osnabrück die Beschäftigten des Sachgebietes B – Abgabenerhebung. Diese konnten Verbrauch- und Verkehrsteuern für den Fiskus i. H. v. ca. 613,6 Millionen Euro einnehmen. Hierbei handelte es sich um Energie-, Strom-, Tabak-, Branntwein-, Kaffee-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie Kraftfahrzeugsteuer.

Die Einnahmen aus Zöllen i. H. v. ungefähr 34,6 Millionen Euro für Waren aus Drittstaaten fließen vorrangig in den Haushalt der Europäischen Union. Die für den Bundeshaushalt erhobene Einfuhrumsatzsteuer beziffert sich auf ca. 289 Millionen Euro.

Kfz-Steuer

Das Hauptzollamt Osnabrück betreut im Rahmen der Kfz-Steuererhebung rund 1,5 Millionen Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Anhänger). Das festgesetzte Steueraufkommen beträgt rund 216,7 Millionen Euro.

Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV)

Für die an der Binnengrenze zu dem Königreich der Niederlande erforderliche Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels sind die Beschäftigten des Sachgebietes C – Kontrollen zuständig, welche mobile Kontrollen durchführen und dabei von Rauschgiftspürhunden unterstützt werden.

Die Beschäftigten beschlagnahmten rund 30 kg Ecstasy-Tabletten, 10,7 kg Amphetamine, 26,1 kg Haschisch, 3,6 kg Marihuana und 16,2 kg sonstige Betäubungsmittel. Im Zuge der Bekämpfung des Tabakschmuggels wurden auch 53.678 Zigaretten sichergestellt.

Steueraufsicht und Außenprüfung

Steuerfestsetzungen beruhen auf Angaben, die die Beteiligten selbst machen. Das Sachgebiet D – Prüfungsdienst des Hauptzollamtes Osnabrück überprüft nachträglich Unternehmen im Auftrag des Sachgebietes B – Abgabenerhebung, bei denen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit auch Zölle und Verbrauchsteuern anfallen, und stellen durch Zoll- und Außenprüfungen die Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen sicher. Vorgelagerte Steueraufsichtsmaßnahmen helfen frühzeitig Verstöße aufzudecken.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist ein bedeutender Tätigkeitsschwerpunkt des Hauptzollamtes Osnabrück. Zuständig hierfür ist das Sachgebiet E – Prüfungen und Ermittlungen Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Standorten in Osnabrück, Nordhorn und Lohne.

Prüfungsschwerpunkte bildeten im KJ 2025 unter anderem das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Die Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes und des Branchen-Mindestlohnes ist Bestandteil der Prüfungen. Im KJ 2025 überprüfte die FKS 519 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Daraus folgten 1.817 Strafverfahren und 1.232 Bußgeldverfahren, die wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung i. S. d. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) geführt werden. Im vergangenen Jahr konnten insgesamt 1.604 Strafverfahren und 996 Bußgeldverfahren abgeschlossen werden.

Mit ihren Prüfungen und Ermittlungen deckten die Zöllnerinnen und Zöllner Schäden i. H. v. ca. 18,3 Millionen Euro an den Sozialsystemen auf (u. a. durch vorenthaltene und veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, Sozialleistungsbetrug u. A.). Aufgrund von Prüfungen und Ermittlungen der FKS konnten die Landesfinanzbehörden auch ca. 179.930 Euro Steuerschäden ermitteln.

Die Gerichte verurteilten aufgrund der Ermittlungen des Hauptzollamtes Osnabrück Täterinnen und Täter zu ca. 26,8 Jahren Freiheitsstrafe und 347.330 Euro Geldstrafe. Das Hauptzollamt Osnabrück verhängte selbst Bußgelder i. H. v. ca. 880.000 Euro wegen ordnungswidrigem Verhalten.

Zentrale Vollstreckungsstelle Nordhorn

Bei der über Osnabrück hinaus für den gesamten Weser-Ems-Raum und Bremen zuständigen Zentralen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamtes Osnabrück mit Sitz in Nordhorn (Sachgebiet G – Vollstreckung und Verwertung) gingen im letzten Jahr 255.909 Vollstreckungsersuchen ein.

Der Vollstreckungsinnendienst und die im Außendienst tätigen Vollziehungsbeamten vollstreckten in 269.865 Vollstreckungsfällen ca. 92,5 Millionen Euro nicht nur für die Zollverwaltung, sondern auch für andere öffentliche Stellen, z. B. die Bundesagentur für Arbeit (BA) u. a.

Postverkehr/Grenzbeschlagnahmen

Bei den vier Zollämtern des Hauptzollamtes Osnabrück – Zollamt Fledder, Zollamt Lingen, Zollamt Lohne und Zollamt Schüttorf – lag der Schwerpunkt der Zollabfertigung im KJ 2025 auf der Einhaltung handelspolitischer Maßnahmen und der Kontrolle von Verboten und Beschränkungen. Bei kumulierten 1,5 Millionen angemeldeten Ausfuhrpositionen wurden annähernd 12.000 Positionen aufgrund hoher Risikobewertungen eingehender geprüft. Insbesondere bei der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs vor dem Hintergrund der umfangreichen Sanktionen gegen Russland wurden mangels fehlender Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 95 angemeldete Ausfuhren vollständig untersagt.

Im vergangenen Jahr ist erneut eine deutliche Zunahme des weltweiten Warenversands im Postverkehr zu verzeichnen. Die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten und die Einhaltung der geltenden Gesetze konsequent durchzusetzen, steht vor diesem Hintergrund weiterhin im Fokus der Zollkontrollen. Es wurden 45 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, 36 Verstöße im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit sowie ein Verstoß gegen den Artenschutz festgestellt.

Oft mangelt es an der vorgesehenen CE-Kennzeichnung, einer Typgenehmigungsnummer, einem verantwortlichen EU-Importeur oder der erforderlichen Konformitätserklärung. Als Folge bleibt dann nur die Wiederausfuhr oder die Vernichtung der Gegenstände. Das Hauptzollamt Osnabrück appelliert daher, beim Onlinekauf wachsam zu sein, nur vertrauenswürdige Anbieter zu nutzen und sich vorab beim zuständigen Zollamt über die Einfuhrbestimmungen zu informieren.

Ausbildung beim Hauptzollamt Osnabrück

Um die zahlreichen und spannenden Aufgaben und Tätigkeiten des Zolls abzudecken, sind bundesweit rund 49.000 Menschen im Einsatz. Im letzten Jahr haben insgesamt 43 Personen eine Ausbildung beim Hauptzollamt Osnabrück begonnen: 27 die zweijährige Ausbildung zum Zöllner/Zöllnerin für den mittleren nichttechnischen Zolldienst (Berufsbezeichnung Finanzwirtin oder Finanzwirt) sowie fünf im März und elf im September das duale Studium zum Zöllner/Zöllnerin für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst (Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.)).

Auch das Hauptzollamt Osnabrück sucht Verstärkung: Für den Ausbildungsbeginn am 1. September 2027 und den Studienbeginn am 1. September 2027 und 1. März 2028 können sich Interessierte noch bis zum 15. Oktober 2026 bzw. 15. April 2027 bewerben. Informationen zu Ausbildung und Studium erteilt das Hauptzollamt Osnabrück gerne oder sind unter www.zoll-karriere.de leicht zu finden.

„Wir sind der ZOLL“ – Tag der offenen Tür beim Hauptzollamt Osnabrück

Dr. Möller: „Zum 75-jährigen Bestehen des Zolls in der Bundesrepublik Deutschland wird das Hauptzollamt Osnabrück am Samstag, 29. August 2026, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Meller Straße 272, 49082 Osnabrück, zum ersten Mal einen Tag der offenen Tür unter dem Motto „Wir sind der ZOLL“ veranstalten. Interessierte Jugendliche sowie Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen den Zoll kennenzulernen. Neben einer Zollhundevorführung, Einblicken in die Zolltätigkeiten, der Vorstellung der Ausbildung und des dualen Studiums werden auch Kinderaktionen (z. B. Hüpfburg, Bastelecke u. A.) angeboten. Die Veranstaltung wird „rund um das Hauptzollamt Osnabrück“ in der Meller Straße 272 stattfinden. Über rege Teilnahme würde ich mich sehr freuen!“

Quelle: Presseportal

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