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10 Jahre Dortmunder Haus des Jugendrechts

Seit seiner Eröffnung 2016 setzt das Haus auf Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe zur Prävention von Straftaten.

Foto: Depositphotos

Dortmund (ost)

Lfd. Nr.: 0539

Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Dortmund, Jugendamt der Stadt Dortmund und Polizei Dortmund

Seit seiner offiziellen Eröffnung am 27. Juni 2016 setzt das Dortmunder Haus des Jugendrechts konsequent auf die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe um jugendliche und heranwachsende Intensivtäter effektiv zu begleiten und Straftaten vorzubeugen.

Hier sind die Polizei Dortmund mit ihrem KK 36 (Jugendkommissariat), ein Teil der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund und die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes der Stadt Dortmund nicht nur örtlich, sondern auch sachlich und fachlich eng miteinander verknüpft.

Was vor zehn Jahren mit insgesamt 36 Mitarbeitenden begann, ist im Laufe der Jahre auf aktuell 48 Mitarbeitende aller Kooperationspartner/-innen angewachsen. Dazu gehören 24 Mitarbeitende der Polizei, 19 der Jugendgerichtshilfe und fünf der Staatsanwaltschaft Dortmund. Sie alle arbeiten in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten an der Landgrafenstraße gemeinsam für das Ziel, jugendlichen und heranwachsenden Straftäter/-innen den Ausstieg aus delinquenten Lebensverläufen zu ermöglichen, kriminelle Karrieren zu verhindern und ihre soziale Integration sowie gesellschaftliche Verantwortung zu fördern.

Diese Kooperation ermöglicht seit zehn Jahren eine schnelle und koordinierte Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten im gesamten Dortmunder Stadtgebiet.

In diesem Zeitraum hat das Haus des Jugendrechts zahlreiche jugendliche und heranwachsende Intensivtäter im Alter von 14 bis 21 Jahren betreut. Als Intensivtäter gelten Personen, die wiederholt und in hoher Frequenz Straftaten begehen. Hinzu kommen eine hohe Gewaltbereitschaft und kriminelle Energie, die sich vornehmlich in den Deliktsbereichen Raub, Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung äußern.

Neben den repressiven Aspekten wie Kontrolle, Sanktion und Strafverfolgung stehen auch intensive präventive Maßnahmenkonzepte im Vordergrund. Mit der sogenannten „Gelben Karte“ sprechen Polizei, Jugendamt und Staatsanwaltschaft Jugendliche und Heranwachsende an, die bereits mehrfach straffällig geworden sind, bei denen jedoch noch keine intensive strafrechtliche Intervention erforderlich erscheint. In einem gemeinsamen Gespräch werden die jungen Menschen mit ihrem Verhalten konfrontiert, über die möglichen rechtlichen Folgen weiterer Straftaten aufgeklärt und auf Unterstützungsangebote hingewiesen. Ziel ist es, frühzeitig gegenzusteuern und eine kriminelle Entwicklung zu verhindern.

Dabei übernehmen alle drei Kooperationspartner/-innen wichtige Aufgaben in der Arbeit mit den Jugendlichen. Die im Jugendamt angesiedelte Jugendgerichtshilfe hat dabei einen besonderen Auftrag: In ihrer Arbeit geht es nicht um Strafverfolgung, sondern um Vertrauensaufbau bei den Klienten und der Möglichkeit persönliche Verhältnisse zu erforschen, Probleme zu erkennen, Schwächen und Ressourcen herauszuarbeiten und passgenaue ambulante Maßnahmen der Jugendhilfe zu installieren, um so eine weitere Straffälligkeit zu verhindern.

Daneben arbeitet die Polizei zusätzlich auch mit der bundesweit einmaligen Initiative „Kurve kriegen“ zusammen, um kriminellen Jugendlichen und Heranwachsenden so früh wie möglich Handlungsalternativen aufzuzeigen und ihnen den Weg in ein straffreies Leben zu ermöglichen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://die-bruecke-dortmund.de/kriminalpraevention/kurve-kriegen.html

„Die langjährige Zusammenarbeit der Kooperationspartner hat sich als wirksames Modell zur Bekämpfung von Jugendkriminalität bewährt. Mit ihrem Engagement leisten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe einen wichtigen Beitrag für ein sicheres Dortmund und für die Zukunft unserer Gesellschaft. Wir können nicht tatenlos zusehen, wie die Jüngsten in unserer Gesellschaft kriminell werden. Wir müssen handeln und dürfen nichts unversucht lassen, um diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Das Haus des Jugendrechts hat von Beginn an gezeigt, dass es ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Ziels ist“, so Achim Stankowitz, der die Behörde derzeit in Vertretung leitet.

,,Durch die räumliche Nähe der beteiligten Institutionen können Informationen schnell ausgetauscht und Entscheidungen zügig abgestimmt werden. Jugendliche Intensivtäter erhalten feste Ansprechpersonen bzw. Sachbearbeiter/ -innen, während Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe ihre Maßnahmen eng miteinander koordinieren. Ziel der Zusammenarbeit ist es nicht allein, Straftaten konsequent zu verfolgen, sondern insbesondere die Reintegration der Jugendlichen zu fördern und ihnen neue Perspektiven zu eröffnen. Auf diese Weise sollen kriminelle Entwicklungen möglichst frühzeitig unterbrochen werden. Dass dieser Ansatz Wirkung zeigt, belegen die vergangenen zehn Jahre:

Zahlreiche Jugendliche und Heranwachsende konnten aufgrund einer nachhaltigen Legalbewährung – also ohne weitere Straftaten – aus dem Intensivtäterprogramm des Hauses des Jugendrechts Dortmund entlassen werden. Gleichzeitig hat sich die Zusammenarbeit der Kooperationspartner kontinuierlich weiterentwickelt. Heute arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe vertrauensvoll und auf Augenhöhe zusammen – unter Wahrung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Nach zehn Jahren hat sich das Haus des Jugendrechts Dortmund als wirkungsvolles kriminalpräventives Instrument etabliert. Seine besonderen Stärken liegen in den kurzen Entscheidungswegen, der engen Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen, sowie in der Verbindung von konsequentem Handeln und individueller Unterstützung. Auch künftig wird der gemeinsame Ansatz fortlaufend weiterentwickelt, um auf neue Herausforderungen wie digitale Kriminalität, Jugendgewalt und komplexe soziale Problemlagen angemessen reagieren zu können“, so Monika Nienaber-Willaredt, Dezernentin für Schule, Jugend und Familie.

Das Dortmunder Haus des Jugendrechts ist unter folgender Adresse erreichbar:

Landgrafenstraße 153, 44139 Dortmund

Kontakt für Rückfragen:

Staatsanwaltschaft (StA) Dortmund – 1. Obergeschoss Tel.: 0231/950-89922 und 0231/950-89923 Fax: 0231/950-89918

Kriminalkommissariat 36, Polizei Dortmund (KK 36) – 2. Obergeschoss Tel.: 0231/132-7363 Fax: 0231/132-7369

Jugendgerichtshilfe, Jugendamt Dortmund – 3. Obergeschoss Tel.: 0231/50-23364 Fax: 0231/50-10951

Quelle: Presseportal

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