Polizei stellt Führerschein sicher. Der 73-jährige Radfahrer wurde schwer verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Der 78-jährige Fahrzeugführer wurde als mutmaßlicher Verursacher identifiziert.
Aachen: Flüchtiger Fahrer verletzt Fahrradfahrer
Grevenbroich (ost)
Ein 73-jähriger Radfahrer wurde am Montag (17.02.) bei einem Verkehrsunfall auf der Erlenstraße schwer verletzt.
Die Polizei hat den flüchtigen Verursacher gefunden und den Führerschein sichergestellt.
Der Grevenbroicher war um 14:45 Uhr mit seinem Fahrrad in Gustorf auf der Erlenstraße unterwegs. Ersten Informationen zufolge näherte sich von hinten ein heller Kleinwagen, fuhr ungebremst auf den Radfahrer auf und flüchtete dann in Richtung Christian-Kropp-Straße.
Zeugen des Unfalls leisteten sofort Erste Hilfe bei dem verletzten 73-Jährigen und informierten die Polizei und den Rettungsdienst. Der Grevenbroicher wurde zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht.
Die Polizei hat mit Unterstützung eines Verkehrsunfallaufnahmeteams aus Aachen den Unfall aufgenommen und nach dem flüchtigen Fahrzeug gefahndet. Dieses wurde kurz darauf am Eichenweg gefunden. Die Spuren und Schäden am Fahrzeug stimmten mit denen am Unfallort überein. Auch der mutmaßliche Fahrer, ein 78-jähriger Grevenbroicher, wurde angetroffen. Da die Polizei berechtigte Annahmen hatte, dass der Angetroffene das Fahrzeug gefahren, den Unfall verursacht und danach geflüchtet war, wurde sein Führerschein sichergestellt.
Ob er letztendlich auch als Verursacher des Verkehrsunfalls in Frage kommt, wird die weitere Untersuchung zeigen. Diese wird vom Verkehrskommissariat in Grevenbroich durchgeführt.
Hinweis der Polizei: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Opfer von Unfallfluchten müssen oft alle Kosten alleine tragen. Das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ – so die korrekte Bezeichnung – ist daher kein Kavaliersdelikt. Neben Geldstrafen oder im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen drohen dem Täter Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Dazu gehört unter anderem, dass die Beteiligten sofort anhalten und sich über die Folgen des Unfalls vergewissern müssen. Anderen Beteiligten und Geschädigten am Unfallort müssen insbesondere ihre Personalien mitgeteilt werden.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 aus, was 2,13% ausmacht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren 3.764, was 0,59% aller Unfälle entspricht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792, was 87,36% ausmacht. Innerorts gab es 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Dabei gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.
2023 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 637.365 |
Unfälle mit Personenschaden | 63.250 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 13.559 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 3.764 |
Übrige Sachschadensunfälle | 556.792 |
Ortslage – innerorts | 55.296 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 17.437 |
Ortslage – auf Autobahnen | 6.889 |
Getötete | 450 |
Schwerverletzte | 11.172 |
Leichtverletzte | 68.000 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)