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Aachen: Haftbefehle bei Grenzkontrollen

Die Bundespolizei vollstreckt europäische Haftbefehle bei Kontrollen an deutschen Binnengrenzen. Ein Albaner und ein Niederländer werden festgenommen und vor Gericht gestellt.

BPOL
Foto: Presseportal.de

KKleve – Kempen – Emmerich – Nettetal (ost)

Gemäß der Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Am Mittwochnachmittag, den 10. Juli 2025, führte die Bundespolizei an der Anschlussstelle Nettetal auf der Autobahn 61 Kontrollen an einem grenzüberschreitenden Reisebus (Route: Antwerpen-Leverkusen) bei der Einreise aus den Niederlanden durch. Die Identität eines 50-jährigen Albaners wurde überprüft. Eine Überprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass der Reisende aufgrund eines europäischen Haftbefehls der italienischen Behörden wegen Drogenhandels gesucht wird. Der Gesuchte wurde daraufhin festgenommen und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf erließ eine Festhalteanordnung. Am Donnerstagvormittag wird der Mann dem Haftrichter am Amtsgericht Krefeld vorgeführt.

Ein 26-jähriger Niederländer reiste am Abend über den Grenzübergang Elten-Autobahn auf der Autobahn 3 in das Bundesgebiet ein. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Aachen nach ihm wegen Vergehen nach dem Waffengesetz mit einem Vollstreckungshaftbefehl sucht. Im November 2020 verurteilte das Amtsgericht Aachen den Mann zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro oder einer 40-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Niederländer konnte die drohende Haftstrafe vor Ort abwenden, indem er die Geldstrafe bei der Bundespolizei zahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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