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Aachen: Haftbefehle bei Grenzkontrollen

Die Bundespolizei vollstreckte Haftbefehle bei Binnengrenzkontrollen. Ein Niederländer und ein Bulgare zahlten Geldstrafen, um Haftstrafen zu vermeiden.

Foto: Depositphotos

Kleve – Kempen – Emmerich – Wachtendonk (ost)

Die Bundespolizei führt vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen auf Anweisung der Bundesministerin des Innern und für Heimat seit dem 16. September 2024 durch.

Am Donnerstagmorgen, den 10. Juli 2025, kam ein 26-jähriger Niederländer als Beifahrer eines in den Niederlanden zugelassenen PKW über die Autobahn 3 ins Bundesgebiet. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbanken stellte sich heraus, dass der Mann wegen Betrugs mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wird. Der Niederländer zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro und entging somit der drohenden 40-tägigen Haftstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.

Auch an der Autobahn 3 kontrollierte die Bundespolizei am Abend am Grenzübergang Elten-Autobahn die Einreise eines 39-jährigen Bulgaren ins Bundesgebiet. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen gesucht wird. Der Verurteilte konnte die drohende 30-tägige Haftstrafe vermeiden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bei der Bundespolizei zahlte. Anschließend durfte der Bulgare seine Reise fortsetzen.

Die Schweizer Behörden suchten einen 53-jährigen Briten mit einem internationalen Haftbefehl wegen Eigentumsdelikten. Die Bundespolizei kontrollierte den Mann am Donnerstagabend auf der Autobahn 40 bei der Einreise aus den Niederlanden als Fahrer eines in Irland zugelassenen PKW. Der Gesuchte wurde vor Ort festgenommen und zur weiteren Bearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wurde über die Festnahme informiert und erließ daraufhin eine Festhalteanordnung. Der Brite wird am Freitag dem Haftrichter zur Eröffnung des Haftbefehls vorgeführt.

Quelle: Presseportal

nf24