Die Bundespolizei hat Schleusungen in Aachen vereitelt und ein Einreiseverbot durchgesetzt. Personen mit gefälschten Identitätskarten wurden angezeigt und zurückgeführt.
Aachen Hauptbahnhof: Schleusungen vereitelt, Polizei setzt Einreiseverbot durch
Aachen (ost)
Am Dienstagabend wurde am Hauptbahnhof in Aachen ein 27-jähriger staatenloser Mann von der Bundespolizei festgenommen. Er war mit einem griechischen Flüchtlingspass und einer griechischen Aufenthaltserlaubnis aus den Niederlanden eingereist.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte ihn wegen eines Betäubungsmitteldeliktes gesucht und einen Haftbefehl ausgestellt. Obwohl er noch eine 4-tägige Haftstrafe verbüßen sollte, wurde aufgrund eines Einreiseverbots für Deutschland auf die Haft verzichtet. Bereits im April 2025 war der Mann nach Athen abgeschoben worden und durfte nicht mehr nach Deutschland einreisen. Seine erneute Einreise stellte somit einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz dar, der nun angezeigt wurde. Anschließend wurde er in die Niederlande zurückgeführt.
Am Dienstagabend verhinderten Bundespolizeibeamte in Aachen-Vetschau im Rahmen der Grenzkontrollen eine Schleusung. Ein 59-jähriger Deutscher versuchte, mit gefälschten litauischen Identitätskarten 2 Personen nach Deutschland einzuschleusen. Da die Personen bereits unter anderen Namen in Deutschland gemeldet waren, wurden sie wegen Urkundendelikten und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt und aufgefordert, sich bei der Ausländerbehörde in Göttingen zu melden. Die Hintergründe der gefälschten Dokumente sind Gegenstand der Ermittlungen der Bundespolizei. Gegen den Schleuser wurde Anzeige erstattet, er wird sich vor Gericht verantworten müssen.
Am Morgen hatte ein 28-jähriger Syrer eine Syrerin und einen weiteren Syrer von Belgien nach Deutschland geschleust. Die Schleusung wurde am Hauptbahnhof Aachen aufgedeckt. Der Schleuser hatte eine komplett gefälschte belgische Identitätskarte dabei, die anscheinend zuvor von der Syrerin genutzt wurde, da ihr Foto und ihre Daten darauf zu sehen waren. Der geschleuste Syrer besaß eine Duldung, die er bei der Kontrolle vorzeigen konnte, dennoch handelte es sich um einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Er wurde nach Aufforderung, sich beim Ausländeramt zu melden, wieder freigelassen. Die Syrerin, die keine weiteren Ausweisdokumente hatte, wurde nach Belgien zurückgeführt.
Der Schleuser muss nun mit rechtlichen Konsequenzen nach der Anzeigeerstattung rechnen.
Quelle: Presseportal