Beschäftigte erhalten vermutlich nicht immer den gesetzlichen Mindestlohn, Zoll prüft Geschäftsunterlagen und droht mit Geldbußen.
Aachen: Mindestlohnkontrolle im Taxi- und Mietwagengewerbe
Aachen (ost)
Es ist wahrscheinlich, dass im Taxi- und Mietwagengewerbe nicht immer der Mindestlohn gezahlt wird. Dies ergab eine Überprüfung, die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Aachener Zolls am 15. Mai 2025 durchgeführt hat.
An verschiedenen Orten im Stadtgebiet und in der StädteRegion Aachen wurden insgesamt 21 Personen zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. In zwölf Fällen besteht der Verdacht, dass die Fahrer nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Beschäftigten nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind.
Der Zoll prüft derzeit die Geschäftsunterlagen der betroffenen Unternehmen. Wenn sich der Verdacht bestätigt, drohen den Unternehmen empfindliche Geldbußen.
In zwei Fällen stellten die Beamten des Hauptzollamts Aachen fest, dass die Fahrer mit abgelaufenen Personenbeförderungsscheinen unterwegs waren.
Der Zoll führt regelmäßig Überprüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Neben dem Mindestlohn geht es auch um Sozialleistungsbetrug, illegale Beschäftigung von Ausländern und um die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Quelle: Presseportal