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Aachen: Schlag gegen Schleuser – Bundespolizei nimmt 2 Schleuser vorläufig fest

Am Wochenende konnte die Bundespolizei in Aachen fünf Haftbefehle vollstrecken und zwei Schleusungen vereiteln.

Foto: Depositphotos

Aachen (ost)

Am vergangenen Wochenende hat die Bundespolizei in Aachen im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen fünf Haftbefehle vollstreckt und zwei Schleusungen verhindert.

Am Samstagmorgen haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Aachen einen 37-jährigen rumänischen Staatsbürger am Aachener Hauptbahnhof kontrolliert. Eine Überprüfung seiner Daten ergab, dass der Mann aufgrund eines Körperverletzungsdelikts und Beleidigung international gesucht wurde.

Der Rumäne wurde festgenommen. Ein rumänisches Gericht hatte ihn wegen der genannten Straftaten zu einer Haftstrafe von einem Jahr, vier Monaten und 10 Tagen verurteilt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er dem polizeilichen Gewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Aachen übergeben. Das Verfahren zur Entscheidung über die Auslieferung liegt bei dem zuständigen Gericht. Eine Entscheidung über die Auslieferung steht noch aus.

Später wurde ein 33-jähriger Deutscher nach seiner Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland über die BAB 4 festgestellt. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln gegen ihn vorlag. Er muss eine Freiheitsstrafe von 71 Tagen absitzen oder eine Geldstrafe von über 4350,- EUR inklusive der Verfahrenskosten zahlen. Darüber hinaus gibt es zwei Vermögensabschöpfungen der Staatsanwaltschaften Landshut und Mannheim wegen Betrugs. Der Mann hatte 700,- EUR Bargeld bei sich. Im Rahmen einer Vermögensabschöpfung wurden 600,- EUR eingezogen.

Da der 33-Jährige die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er dem polizeilichen Gewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Aachen übergeben.

Am Sonntagnachmittag wurde ein 26-jähriger syrischer Staatsbürger bei einer Kontrolle festgenommen, als er auf der BAB 44 in Richtung Belgien unterwegs war. Er konnte sich ausweisen, aber ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankental lag vor. Er konnte die Geldstrafe bezahlen und durfte weiterreisen.

Nur wenige Stunden später wurde ein 22-jähriger Algerier nach seiner Einreise aus den Niederlanden mit dem Zug kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gegen ihn vorlag. Die verhängte Freiheitsstrafe betrug 45 Tage oder 900,- EUR. Es gab fünf Aufenthaltsermittlungen wegen verschiedener Straftaten von verschiedenen Staatsanwaltschaften. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er festgenommen und dem polizeilichen Gewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Aachen übergeben.

In der Nacht zum Montag wurde eine 31-jährige Deutsche kontrolliert, die zuvor aus den Niederlanden über die BAB 4 eingereist war. Es stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Diebstahls für 43 Tage oder 860,- EUR vorlag. Da sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde sie dem polizeilichen Gewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Aachen übergeben.

Die Beamten konnten auch zwei Schleuser festnehmen. Bei der ersten Schleusung reiste eine 39-jährige Französin mit einem 32-jährigen ivorischen Staatsbürger und einer 49-jährigen Frau von Belgien nach Deutschland ein. Beide Personen reisten illegal ein. Die 49-jährige wurde zurückgewiesen und der 32-jährige vorläufig festgenommen.

Am Samstagabend fand eine zweite Schleusung statt, bei der ein 42-jähriger Belgier mit einem 31-jährigen syrischen Bekannten von Belgien nach Deutschland einreiste. Da der Syrer keine gültigen Ausweispapiere vorlegen konnte, wurde der Belgier wegen des Verdachts der Schleusung angezeigt. Später konnten sie in Richtung belgische Grenze ausreisen.

Quelle: Presseportal

nf24