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Aachen: Zoll stellt bei Hückelhoven 30.000 Euro sicher

Ein 48-jähriger türkischer Staatsbürger führte am 30. Oktober 2026 auf der BAB 46 insgesamt 30.560 Euro mit. Die Behörden leiteten ein Clearingverfahren ein.

Bargeldbündel / Foto: Hauptzollamt Aachen
Foto: Presseportal.de

Aachen (ost)

Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs bei Hückelhoven haben Einsatzkräfte des Zolls am 30. Oktober 2026 in der Nähe von Hückelhoven eine größere Menge Bargeld sichergestellt.

Der Fahrer des Pkw, ein 48-jähriger türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Slowakei, war zuvor aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Die Beamtinnen und Beamten zogen das Fahrzeug auf der BAB 46 aus dem fließenden Verkehr. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte bei dem Reisenden ein Bündel mit Geldscheinen fest. Auf Nachfrage der Zöllnerinnen und Zöllner gab der Mann an, Bargeld in Höhe von 10.000 Euro mitzuführen. Die Beamtinnen und Beamten zweifelten an der Aussage des Mannes – und sollten mit ihrem Verdacht recht behalten.

Aus dem Handschuhfach des Autos sowie aus diversen Jacken- und Hosentaschen kamen weitere Geldbündel zum Vorschein. Insgesamt führte der Autofahrer 30.560 Euro Bargeld mit.

Die Herkunft des Geldes konnte der Reisende nicht nachweisen. Ebenso konnte er dessen Zweck nicht darlegen.

Der Zoll stellte daraufhin insgesamt 30.000 Euro vorläufig sicher, beließ dem 48-Jährigen 560 Euro für dessen Weiterreise und eröffnete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der nicht richtigen Anzeige der Barmittel.

Außerdem leiteten die Beamtinnen und Beamten ein sogenanntes Clearingverfahren ein. Dabei handelt es sich um ein Prüfverfahren, das angewendet wird, wenn der Verdacht besteht, dass Bargeld aus Straftaten stammen oder für illegale Zwecke verwendet werden könnte. “Im Rahmen dieses Verfahrens überprüfen die Behörden die Herkunft des Geldes sowie mögliche Bezüge zu Straftaten wie Geldwäsche oder anderen Finanzdelikten”, sagt Sabine Krämer, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Aachen. “Ziel ist es zu klären, ob das Bargeld rechtmäßig erworben wurde.”

Die weiteren Ermittlungen führt die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und beim Zollfahndungsamt Essen.

Hinweis des Zolls:

Wer innerhalb der Europäischen Union reist – beispielsweise von den Niederlanden nach Deutschland – darf grundsätzlich unbegrenzt Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel mitführen. Allerdings besteht ab einem Betrag von 10.000 Euro oder mehr eine Auskunftspflicht gegenüber dem Zoll. Reisende müssen auf Nachfrage der Beamtinnen und Beamten Angaben zur Höhe des mitgeführten Bargeldes, zu dessen Herkunft, zum wirtschaftlich Berechtigten sowie zum Verwendungszweck machen. Falsche oder unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weitere Informationen zur Anzeigepflicht von Barmitteln bei der Ein- und Ausreise stellt der Zoll auf seiner Website unter www.zoll.de bereit.

Quelle: Presseportal

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