Erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung einer Industrieanlage durch Zoll und Bezirksregierung sichert Einhaltung europäischer Standards
Arnsberg: Unerlaubte Einfuhr gestoppt

Bielefeld (ost)
Beamte des Zollamtes Arnsberg des Hauptzollamtes Bielefeld haben die Einfuhr einer gewerblichen Industriekältemaschine (eines sogenannten Chillers) mit einem Gesamtgewicht von über 600 Kilogramm und einem Warenwert von rund 21.500 Euro aus der Türkei gestoppt.
Bei der Überprüfung der Maschine fielen erhebliche Mängel bei den Produktsicherheitsnachweisen sowie den umweltrechtlichen Kennzeichnungen auf. Diese grundlegenden Voraussetzungen für das Inverkehrbringen auf den europäischen Binnenmarkt wurden nicht erfüllt. Ohne die fehlenden Unterlagen und unvollständiger Kennzeichnung (gültiges CE-Kennzeichen) stellte die Industriekältemaschine ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Verbraucher und Umwelt dar.
Das Zollamt Arnsberg schaltete daraufhin die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Marktüberwachungsbehörde ein. Diese teilte die Bedenken der Zollbeschäftigten und kam zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen an die sogenannte Maschinenrichtlinie, die Druckgeräterichtlinie sowie den relevanten Niederspannungs- und EMV-Richtlinien nicht erfüllt werden und die Waren so in der EU nicht marktfähig seien.
Im Fokus stand zudem die Einhaltung der Verordnung (EU) über fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Kälteanlagen, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) wie beispielsweise das Gemisch R449A nutzen oder dafür vorgesehen sind, unterliegen strengen europäischen Quoten- und Registrierungspflichten, um Umwelt- und Klimaschäden zu verhindern.
In enger Abstimmung zwischen Zoll, Bezirksregierung und dem Importeur wurde dem einführenden Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, alle technischen und sicherheitsrelevanten Mängel an der Anlage fachgerecht zu beheben. Ebenfalls wurden die erforderlichen technischen Nachrüstungen durchgeführt und die Dokumentation sowie die Betriebsanleitungen normgerecht angepasst.
Nach abschließender Begutachtung und Prüfung erteilte die Bezirksregierung die offizielle Freigabe und die Industriekältemaschine konnte im zweiten Anlauf abgefertigt werden.
“Dieser Fall zeigt exemplarisch die unverzichtbare Rolle des Zolls als Schutzschild für Wirtschaft, Umwelt und Verbraucher. Wir erheben nicht nur Abgaben, sondern stellen durch die Zollämter in der Region zudem sicher, dass ungesicherte oder nicht konforme Technik den Binnenmarkt gar nicht erst erreicht. Dass der Importeur die Mängel in Zusammenarbeit mit den Behörden geheilt hat, ist ein hervorragendes Beispiel für funktionierende Marktüberwachung.”, so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.
Zusatzinformationen:
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des EWR. Darüber hinaus hat Deutschland die Regelungen der Maschinenrichtlinie größtenteils in nationales Recht übernommen. Auch die Türkei hat entsprechende Regelungen erlassen.
Die aktuelle Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) regelt EU-weit das Inverkehrbringen von Druckgeräten mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar. Sie legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Konstruktion, Herstellung und Konformitätsbewertung fest, um den freien Warenverkehr im EWR zu gewährleisten.
Die CE-Kennzeichnung ist ein offizielles, vom Hersteller angebrachtes Zeichen. Es drückt aus, dass ein Produkt den geltenden, harmonisierten Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen der Europäischen Union entspricht. Sie dient als EU-weiter “Reisepass” für Waren und ist für bestimmte Produktgruppen gesetzlich vorgeschrieben, um sie im Europäischen Wirtschaftsraum frei zu handeln.
Die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträglichkeit) sind die zwei wichtigsten rechtlichen Säulen für die CE-Kennzeichnung und die Sicherheit elektrischer sowie elektronischer Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum. Häufig greifen beide Richtlinien bei einem Gerät gleichzeitig.
Die novellierte F-Gase-Verordnung (2024/573/EU) trat am 11. März 2024 in Kraft. Sie verschärft die Mengenbegrenzung (Phase-down) teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) drastisch mit dem Ziel eines vollständigen Ausstiegs bis zum Jahr 2050, um klimafreundlicheren Alternativen den Vorrang zu geben.
Quelle: Presseportal








