Ein 33-jähriger Mann stürzte gestern Abend mit seinem Elektrofahrrad, vermutlich aufgrund von zu viel Alkohol. Die Polizei wurde zum Unfallort gerufen, wo der Mann bereits im Krankenhaus war.
Bad Berleburg: Radfahrer stürzt mit über 2,8 Promille

Bad Berleburg (ost)
Am Abend des vergangenen Montags (13. Juli) stürzte ein 33-jähriger Mann mit seinem E-Bike. Er erlitt verschiedene Schürfwunden und Prellungen. Der Sturz dürfte auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen sein.
Kurz vor 19 Uhr wurde die Polizei zu dem Unfall in der Straße „An der Odebornskirche“ gerufen. Als die Beamten kurz darauf am Unfallort eintrafen, war der 33-jährige Mann bereits ins nahegelegene Krankenhaus gebracht worden. Bei den weiteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass er mit dem Pedelec auf dem Gehweg in Richtung Sählingstraße unterwegs war und dabei gestürzt war.
Bei der Kontaktaufnahme mit dem 33-Jährigen im Krankenhaus bemerkten die Beamten, dass er offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,8 Promille. Auf Anordnung wurde im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.
Nach der Rechtsprechung liegt die absolute Fahruntauglichkeit für Radfahrer bei 1,6 Promille. In diesem Fall wurde dieser Wert deutlich überschritten. Bereits ab 0,3 Promille kann es strafbar sein, wenn Ausfallerscheinungen auftreten (relative Fahruntauglichkeit). Der Mann wird daher wegen Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verfolgt.
Ein weiterer Hinweis der Polizei: Das Radfahren auf Gehwegen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Kinder unter 8 Jahren müssen den Gehweg benutzen. Kinder bis 10 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren, es ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Begleitpersonen ab 16 Jahren dürfen seit 2016 als Aufsichtspersonen ein radelndes Kind unter 8 Jahren auf dem Gehweg begleiten. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Gehweg ausdrücklich für Radfahrer freigegeben ist. Ein Verstoß kostet in der Regel 55 Euro Bußgeld.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% der Gesamtzahl entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792 Fälle, was 87,36% aller Unfälle entspricht. Von den Unfällen ereigneten sich 55.296 innerorts (8,68%), 17.437 außerorts (2,74%) und 6.889 auf Autobahnen (1,08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 637.365 |
| Unfälle mit Personenschaden | 63.250 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 13.559 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 3.764 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 556.792 |
| Ortslage – innerorts | 55.296 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 17.437 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 6.889 |
| Getötete | 450 |
| Schwerverletzte | 11.172 |
| Leichtverletzte | 68.000 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








