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Bad Godesberg: Rhein in Flammen 2026 – Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

Zum Schutz vor Gewalt: Verbot gefährlicher Gegenstände bei Bahnhöfen in Bonn während des Events.

Foto: Depositphotos

Bonn (ost)

Aufgrund des jährlichen Events „Rhein in Flammen“ ist es vom 1. Mai 2026 ab 16:00 Uhr bis zum 3. Mai 2026 um 06:00 Uhr untersagt, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Diese Regelung betrifft die Bahnhöfe Bonn Hauptbahnhof, Bonn Beuel und Bonn Bad Godesberg sowie den Haltepunkt Bonn UN Campus.

Insbesondere bei Veranstaltungen, in Verbindung mit Alkohol- und Drogenkonsum sowie Gruppendynamik, kommt es regelmäßig zu gewaltsamer Auseinandersetzungen. Wenn dann noch beispielsweise Schlag- oder Stichwaffen hinzukommen, kann dies zu schweren Verletzungen führen. Gleiches gilt für Gegenstände, die durch Schussabgabe oder das Versprühen von Gasen erhebliche Verletzungen verursachen können.

Aus diesem Grund hat die Bundespolizei erneut eine Allgemeinverfügung zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen für die genannten Bahnhöfe und Haltepunkte erlassen.

Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen zu verbessern und potenzielle Gefahren präventiv zu reduzieren.

Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis und der Festsetzung eines Zwangsgeldes geahndet werden. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen zudem ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliche Konsequenzen.

Die genauen Vorschriften werden mittels Plakat an den betroffenen Bahnhöfen und Haltepunkten veröffentlicht. Die Einhaltung wird von Beamten der Bundespolizei überwacht und durchgesetzt.

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung, einschließlich Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, sind auf der Website der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de verfügbar.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023

Die Drogenraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 an. Im Jahr 2022 wurden 70510 Fälle von Drogenkriminalität registriert, während es im Jahr 2023 bereits 73917 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 63352 im Jahr 2022 auf 65532 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen war im Jahr 2022 mit 56367 höher als im Jahr 2023, wo es nur 57879 Verdächtige gab. In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2023 insgesamt 18722 nicht-deutsche Verdächtige erfasst. Im Vergleich dazu war dies jedoch immer noch niedriger als die Region mit den meisten registrierten Drogenfällen in Deutschland im Jahr 2023, wo 73917 Fälle verzeichnet wurden.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 70.510 73.917
Anzahl der aufgeklärten Fälle 63.352 65.532
Anzahl der Verdächtigen 56.367 57.879
Anzahl der männlichen Verdächtigen 49.610 51.099
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 6.757 6.780
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 16.655 18.722

Quelle: Bundeskriminalamt

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