Die Bundespolizei verhaftet einen Staatenlosen mit zwei Haftbefehlen wegen Diebstahl. Er muss 2310 EUR zahlen oder 77 Tage ins Gefängnis.
Bahnhof Emmerich: Haftbefehl bei Grenzkontrollen in Emmerich
Kleve – Emmerich (ost)
Am Nachmittag des 18. Oktober 2024 um 14:30 Uhr wurde ein 32-jähriger Staatenloser von der Bundespolizei kontrolliert, als er aus den Niederlanden im ICE 125 von Arnheim nach Oberhausen am Bahnhof in Emmerich ankam. Bei der Überprüfung der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbanken stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft in Flensburg nach ihm mit zwei Haftbefehlen wegen Diebstahls suchte. Der Verurteilte hatte entweder noch eine Geldstrafe von 2310 EUR zu zahlen oder eine 77-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Der Mann wurde sofort von der Bundespolizei verhaftet und zur weiteren Bearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Staatenlose von der Bundespolizei zur Haft in die Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn gebracht, da er die fällige Geldstrafe nicht begleichen konnte.
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen betreffen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer-Grenzbereich. Die Bundespolizei handelt auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse und langjähriger Erfahrungen im Grenzschutz. Die Binnengrenzfahndung erfolgt sowohl in Uniform als auch zivil. Ziel ist es, insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitenden Straftätern zu erkennen und den Fahndungsdruck aufrechtzuerhalten.
Quelle: Presseportal