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Bielefeld: Pedelec wird zum Motorrad

Ein 39-jähriger Bielefelder baute illegal einen Motor in sein Pedelec ein, das dadurch über 60 km/h erreichen konnte. Dies macht das Fahrzeug rechtlich zu einem Motorrad und fahrerlaubnispflichtig.

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Foto: Presseportal.de

Bielefeld (ost)

Am Mittwoch, dem 13.11.2024, entdeckte ein Polizist des Verkehrsdienstes in Bielefeld-Mitte einen 39-jährigen Pedelec-Fahrer, der mit seinem Gefährt eine Geschwindigkeit von über 60 Stundenkilometern erreichen konnte. Durch den Einbau eines speziellen Motors wurde das Pedelec rechtlich gesehen zu einem Motorrad.

Um 12:10 Uhr bemerkte ein Motorradpolizist einen 39-jährigen Bielefelder am Kesselbrink, der auf einem Pedelec fuhr und während der Fahrt unerlaubterweise sein Handy benutzte.

Bei der Inspektion des Pedelecs stellte der Beamte technische Veränderungen fest. Der Bielefelder erklärte dem Polizisten, dass er das gebrauchte Pedelec defekt gekauft hatte. Anschließend kaufte er einen Pedelec-Motor über eine asiatische Online-Einzelhandelsplattform und baute ihn selbst ein.

Ein Aufkleber am Motor gab eine angebliche Leistung von 250 Watt an, während ein anderer Aufkleber die Leistung mit 500 Watt kennzeichnete.

Es stellte sich jedoch heraus, dass das Pedelec ohne Pedalunterstützung eine Geschwindigkeit von über 60 km/h erreichen konnte. Durch den Motorumbau wurde das Pedelec rechtlich zu einem Motorrad umfunktioniert und somit fahrerlaubnispflichtig (Klasse A). Zudem wurde das “Pedelec” durch die Veränderungen versicherungspflichtig. Beides konnte der 39-jährige Bielefelder nicht nachweisen.

Die Fahrt mit dem technisch veränderten Pedelec wurde untersagt. Der Bielefelder muss nun mit Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz rechnen. Zusätzlich erhält er Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen für die Handynutzung während der Fahrt und für das Nichttragen eines Helms.

Der Verkehrsdienst der Polizei Bielefeld weist darauf hin, dass für Pedelecs bestimmte gesetzliche Vorschriften gelten: Ohne Treten ist eine Schiebe- und Anfahrhilfe bis zu 6 km/h erlaubt. Beim Treten der Pedalkurbel ist eine elektrische Unterstützung bis zu 25 km/h (plus/minus 10 % Toleranz) gestattet. Über 25 km/h darf keine Motorunterstützung erfolgen. Es darf nur ein Motor mit maximal 250 Watt verbaut sein. Das Display darf keine Änderung der Grenzen der Motorunterstützung zulassen (mehr als 25 km/h).

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 zeigt insgesamt 637.365 Unfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% der Gesamtzahl entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792 Fälle, was 87,36% der Gesamtanzahl ausmacht. Innerorts gab es 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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