Warum genügt Fragen alleine nicht? Kinder nach Verkehrsunfällen nicht allein lassen, Polizei und Rettungsdienst informieren.
Bielefeld: Sicherer Schulweg

Bielefeld (ost)
MK / Bielefeld / Stadtgebiet – Besonders zum diesjährigen Schulbeginn gibt die Polizei Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Verkehrsunfall. Wenn Sie als Erwachsene in einen Unfall mit einem Kind verwickelt sind, bleiben Sie bitte vor Ort und informieren Sie die Polizei sowie gegebenenfalls den Rettungsdienst!
Selbst wenn ein Kind bei einem Verkehrsunfall nicht angefahren wurde oder unverletzt geblieben ist, gilt in jedem Fall:
Als Beteiligter an der Unfallstelle bleiben und die 110 anrufen.
Es genügt nicht, nur nach dem Gesundheitszustand des Kindes zu fragen und weiterzufahren. Gerade junge Verkehrsteilnehmer können nach dem ersten Schreck oft nicht die Konsequenzen eines Unfalls abschätzen. Schmerzen oder Verletzungen werden nicht immer sofort bemerkt, daher ist es wichtig, dass Kinder nach einem Unfall nicht allein gelassen werden.
Das sollten Sie nach einem Verkehrsunfall beachten:
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, bleiben Sie bitte am Unfallort und informieren Sie die Polizei oder den Rettungsdienst.
Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck und eingeschaltetem Warnblinklicht. Denken Sie daran, Ihre Warnweste griffbereit im Fahrzeug aufzubewahren, damit Sie sie schnell anziehen können, wenn Sie Ihr Auto verlassen. Ein versteckter Aufbewahrungsort oder der Kofferraum sind dabei nicht die beste Wahl.
Anschließend kümmern Sie sich gegebenenfalls um verletzte Personen. Oft reicht es aus, einfach anwesend zu sein oder Unfallopfer zu betreuen, damit sich Verletzte nicht hilflos oder allein fühlen.
Wenn Sie an der Unfallstelle warten, setzen Sie sich zudem nicht dem Verdacht der Fahrerflucht aus.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023
Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle registriert. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was einem Anteil von 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen verzeichnet, was einem Anteil von 0,59% entspricht. Die meisten Unfälle (87,36%) waren übrige Sachschadensunfälle. In der Ortslage innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) waren es 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Bei den Verkehrsunfällen wurden insgesamt 450 Menschen getötet, 11.172 schwer verletzt und 68.000 leicht verletzt.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 637.365 |
| Unfälle mit Personenschaden | 63.250 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 13.559 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 3.764 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 556.792 |
| Ortslage – innerorts | 55.296 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 17.437 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 6.889 |
| Getötete | 450 |
| Schwerverletzte | 11.172 |
| Leichtverletzte | 68.000 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








