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Bielefeld: Tag des Artenschutzes/Zoll kontrolliert geschützte Tier- und Pflanzenarten

Der Zoll deckt Verstöße auf und bewahrt die Vielfalt der Natur durch Kontrollen im Warenverkehr und bei Reisenden.

Diese Steinkorallen wurden im Februar 2025 beim Zollamt Bielefeld an der Eckendorfer Straße in einem Postpaket aus Australien aufgefunden und sichergestellt: Es handelte sich um am Strand gesammelte Urlaubsmitbringsel/Foto: Hauptzollamt Bielefeld
Foto: Presseportal.de

Bielefeld (ost)

Überall auf der Welt sind zahlreiche Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll spielt eine wichtige Rolle dabei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu erhalten.

Jährlich entdecken Zollbeamte im Durchschnitt 1.200 geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte aus ihnen im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Insbesondere aufgrund von Internetbestellungen nimmt letzteres zu und macht mittlerweile etwa ein Drittel des Gesamtvolumens der Aufgriffe aus. Fast 60 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. Zwischen 2022 und 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und daraus hergestellte Produkte aus dem Verkehr.

Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Waren ohne die erforderlichen Dokumente werden von den Zollbehörden beschlagnahmt, unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen befördert werden.

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die unwissentlich oder aus mangelndem Unrechtsbewusstsein Erzeugnisse oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten als Souvenirs mit nach Hause nehmen. Dadurch fördern sie – bewusst oder unbewusst – den Handel mit geschützten Arten und tragen zum Aussterben von Tieren und Pflanzen bei. Auch der internationale gewerbliche Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem profitablen Geschäft entwickelt.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen besteht seit über 50 Jahren. Das Übereinkommen, auch bekannt unter seiner englischen Abkürzung CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), ist das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem bisher 184 Länder beigetreten sind. Es soll gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor dem Dezimieren durch unkontrollierten Handel schützen. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten neue gefährdete Arten in die Anhänge des Übereinkommens aufgenommen oder der Schutzstatus bereits gelisteter Arten angepasst.

In der EU wurde das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie online unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de

Quelle: Presseportal

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