Für die Open-Air-Veranstaltung „Treppentanz“ am 13. Juni hat die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld ist verboten.
Bielefeld: Treppentanz – Bundespolizei erlässt erneut Allgemeinverfügung

Bielefeld (ost)
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat erneut eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bielefeld im Zusammenhang mit der Open-Air-Veranstaltung „Treppentanz“ am Samstag, den 13. Juni, erlassen. In der Zeit von 13. Juni 2026, 00:00 Uhr, bis 14. Juni 2026, 23:59 Uhr ist es untersagt, gefährliche Gegenstände im Hauptbahnhof Bielefeld mitzuführen.
Unter das Mitführverbot fallen beispielsweise Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie sämtliche Arten von Messern. Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte sind von der Verfügung erfasst.
Das Verbot, gefährliche Gegenstände mitzuführen, soll die Sicherheit im Bahnverkehr erhöhen und als Gefahrenfilter für die innerstädtische Veranstaltung dienen.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von der Bundespolizei durch verstärkte Kontrollen überwacht. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Zwangsgeld, Bußgeld oder einem Strafverfahren geahndet werden.
Die genauen Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist auf der Website www.bundespolizei.de veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar:
https://t1p.de/6roh2
Zusätzlich werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate angebracht, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Hintergrund:
Von Januar 2026 bis April 2026 wurden insgesamt 17 Vorfälle im und am Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände zumindest bei sich trugen. Bei den verstärkten Kontrollen während des Treppentanzes am 19. Juli 2025 und am 16. August 2025 wurden jeweils acht Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt.
https://t1p.de/o3lbg
https://t1p.de/xcm0f
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin umfasst auch die kommenden Treppentanz-Veranstaltungen am 18. Juli, 15. August und 19. September 2026. Auch an diesen Wochenenden wird das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Hauptbahnhof Bielefeld verboten sein.
Quelle: Presseportal








