Am Sonntagnachmittag kam es zu einem schweren Unfall auf der A 44. Eine Person wurde schwer, zwei weitere leicht verletzt.
Bielefeld: Unfall nach Überholmanöver auf A 44

Bielefeld (ost)
FR / Bielefeld / A 44 – Ein schwerer Unfall ereignete sich am Sonntagnachmittag, 05.07.2026, bei einem Überholmanöver auf der A 44. Eine Person wurde schwer verletzt, zwei weitere leicht.
Um etwa 14:20 Uhr fuhr ein 67-jähriger Mann aus Ettlingen mit seinem Volvo XC 40 von der Rastanlage Biggenkopf-Süd auf die A 44 in Richtung Kassel. Er wechselte vom Beschleunigungsstreifen direkt auf den linken Fahrstreifen, um ein Wohnmobil zu überholen. Zeugen behaupteten, dass er dabei nicht einmal den Blinker benutzte.
Der 67-jährige Fahrer übersah einen herannahenden Hyundai Kona, der bereits auf dem linken Fahrstreifen fuhr, und zog vor das Fahrzeug. Der 69-jährige Hyundai-Fahrer aus Warburg konnte nicht rechtzeitig bremsen und fuhr in den Volvo. Dadurch verlor er die Kontrolle über sein Auto, driftete nach links und kam an der Mittelschutzplanke zum Stehen. Der Volvo-Fahrer lenkte sein Fahrzeug nach der Kollision auf den Seitenstreifen und kam dort zum Stehen.
Der 69-jährige Warburger und eine 72-jährige Mitfahrerin auf der Rückbank erlitten leichte Verletzungen. Die 70-jährige Beifahrerin wurde schwer verletzt. Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt.
Der 67-jährige Volvo-Fahrer aus Ettlingen muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall verantworten.
Der Verkehr konnte während des Einsatzes weiterfließen, indem er über den rechten Fahrstreifen und die Beschleunigungsspur an der Unfallstelle vorbeigeleitet wurde.
Die Polizei erinnert daran: Nutzen Sie den gesamten Beschleunigungsstreifen, um die erforderliche Geschwindigkeit zu erreichen. Beim Einfädeln auf den rechten Fahrstreifen müssen Sie sich dem fließenden Verkehr anpassen und diesen passieren lassen. Es gilt nicht das Reißverschlussprinzip! Das „Überspringen“ der rechten und mittleren Fahrspur kann je nach Situation eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen, da es eine rücksichtslose Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt.
Quelle: Presseportal








