Bundespolizei findet verbotene Böller bei Jugendlichem im Bochumer Hauptbahnhof. Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bochum: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz festgestellt

Bochum (ost)
Am 28. November überprüften Beamte der Bundespolizei gemäß der bestehenden Allgemeinverfügung das Mitführen verbotener Gegenstände. Dabei entdeckten sie bei einem Jugendlichen vier verbotene Böller.
Um 23:05 Uhr trafen die Einsatzkräfte den 17-Jährigen am Hauptbahnhof Bochum an. Eine Überprüfung seiner Daten ergab keine Auffälligkeiten. Auf die Frage nach verbotenen Gegenständen antwortete der Bochumer verneinend. Bei der folgenden Durchsuchung seiner Umhängetasche fanden die Polizisten jedoch vier verbotene Feuerwerkskörper. Die Beamten informierten den deutschen Staatsbürger, der sein Aussageverweigerungsrecht ausübte, und beschlagnahmten die Gegenstände. Vor Ort wurde telefonisch mit dem Erziehungsberechtigten Rücksprache gehalten. Der 61-Jährige war sichtlich erschrocken und erklärte, seinen Sohn persönlich von der Dienststelle abzuholen. Kurz darauf erschien der Vater und nahm seinen Sohn in Empfang. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Die beschlagnahmten Feuerwerkskörper werden von den Entschärfern der Bundespolizei abgeholt und entsorgt.
Quelle: Presseportal








