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Bochum: Vollstreckung von Haftbefehlen in Dortmund und Recklinghausen

Die Bundespolizei vollstreckte am 15. April insgesamt vier Haftbefehle in den Hauptbahnhöfen Dortmund und Recklinghausen. Zwei Verurteilte wurden inhaftiert, während ein weiterer die Haft durch die Zahlung der Geldstrafe abwenden konnte.

Foto: Depositphotos

Dortmund – Recklinghausen (ost)

Am 15. April wurden insgesamt vier Haftbefehle von der Bundespolizei an den Hauptbahnhöfen Dortmund und Recklinghausen vollstreckt. Zwei Verurteilte wurden in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Ein Verurteilter konnte durch die Zahlung der Geldstrafe der Haft entgehen.

Um 09:55 Uhr wurde ein 36-jähriger Mann von einem Team der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof entdeckt. Während der Überprüfung seiner Identität wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund nach ihm suchte. Das Amtsgericht Dortmund hatte den deutschen Staatsbürger im November 2023 wegen mehrerer Diebstähle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Die Beamten nahmen den obdachlosen Mann fest und brachten ihn in die JVA.

Nur fünf Minuten später, um 10:00 Uhr, wurde am Hauptbahnhof Recklinghausen ein 52-jähriger Mann von Polizisten entdeckt. Der Mann gab an, keinen Ausweis zu besitzen. Auf dem Weg zur Wache verlor der deutsche Staatsbürger jedoch seinen Reisepass, der aus seinem Hosenbein rutschte. Die Polizisten konnten anhand des Ausweisdokuments seine Identität zweifelsfrei feststellen. Es gab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Bochum. Das Amtsgericht Recklinghausen hatte den obdachlosen Mann wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Nachdem der Mann seine Mutter über die Festnahme informiert hatte, wurde auch er in die JVA gebracht.

Gegen 20:00 Uhr wurde ein 22-jähriger Ukrainer am Dortmunder Hauptbahnhof entdeckt. Der Mann versuchte, der Bundespolizei auszuweichen. Bei der Überprüfung des Ukrainers wurden zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Dortmund festgestellt. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Mann in einem Fall im Februar 2024 wegen Diebstahls zu 120 Tagessätzen zu je 20,- Euro oder 120 Tagen Freiheitsstrafe und im Mai 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 40 Tagessätzen zu je 15,- Euro oder 20 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Ukrainer konnte die geforderte Geldstrafe von 3.281,- Euro (inklusive Verfahrenskosten) bezahlen und so die Freiheitsstrafe umgehen. Nachdem er die Quittung erhalten hatte, durfte er die Wache am Dortmunder Hauptbahnhof verlassen.

Quelle: Presseportal

nf24