Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Polizei bemerkte Drohne über Osterfeuer, Pilot ohne Registrierung und Kenntnisnachweis erwischt.
Boffzen: Drohnenpilot missachtet Vorschriften
Höxter (ost)
Am Abend des 20. Aprils, dem Ostersonntag, entdeckte die Polizei eine Drohne, die während des Osterfeuers in Höxter flog. Die Drohne überflog nicht nur die Menschenmenge, sondern auch verbotene Flugzonen wie die Weser und die angrenzende Bahnstrecke. Selbst der herannahende Zug wurde vom Piloten ignoriert, obwohl dies eine klare Gefahr für die Luftfahrt und den Bahnverkehr darstellte. Zusätzlich flog die Drohne knapp über die Dächer der Häuser an der Weserstraße, was ebenfalls gegen Gesetze verstößt.
Der Drohnenführer, ein 38-jähriger Mann aus Boffzen, wurde später auf dem Radweg unterhalb der Weserbrücke gefunden. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er weder die erforderliche Registrierung noch die Kennzeichnung für seine Drohne hatte. Stattdessen war die Drohne mit einem „ACAB“-Aufkleber versehen. Außerdem fehlte der erforderliche Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse für das Fliegen von Drohnen in bestimmten Gebieten.
Der 38-jährige Drohnenpilot wurde wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung und die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Geldstrafe in diesem Fall bis zu 50.000 Euro betragen.
Die Polizei betont erneut, dass Drohnenführer verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften strikt einzuhalten, um die Sicherheit von Menschen und Verkehrsmitteln nicht zu gefährden./rek
Quelle: Presseportal