Am Freitagabend führten Bonner Einsatzkräfte Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung von Messer-, Gewalt- und Betäubungsmittelkriminalität durch. Über 198 Personen und 60 Fahrzeuge wurden kontrolliert, mit Sicherstellung von drei Messern und einem Schlagstock.
Bonn: Gemeinsamer Einsatz gegen Kriminalität

Bonn (ost)
Am Freitagabend (26.06.2026) führten die Einsatzkräfte der Polizei Bonn erneut Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung von Messer-, Gewalt- und Betäubungsmittelkriminalität im Stadtgebiet durch. An dem Einsatz beteiligten sich rund 100 Einsatzkräfte der Polizei Bonn, des Hauptzollamts Köln, der Bundespolizei und des Ordnungsamtes der Stadt Bonn. Zunächst wurden Straßen und Plätze in der Bonner Innenstadt kontrolliert, bevor am Abend mehrere Shisha-Bars und Gaststätten ins Visier genommen wurden. Gleichzeitig fanden Verkehrskontrollen statt.
Während des Einsatzes wurden insgesamt 198 Personen und 60 Fahrzeuge überprüft. Dabei wurden drei Messer und ein Schlagstock sichergestellt. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls sowie zwei wegen Körperverletzungsdelikten eingeleitet. Zudem wurden 24 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verkehrsverstößen erstellt, wobei 20 Verkehrsteilnehmer mit einem Verwarngeld davonkamen. Neun Personen erhielten Platzverweise.
Die Einsatzkräfte der Stadt Bonn stellten zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen aus, unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz in der Nähe eines Kinderspielplatzes. Bei der Kontrolle von insgesamt 41 Personen wurden außerdem Vapes und Zigaretten bei Jugendlichen gefunden. Die Minderjährigen entsorgten die Gegenstände nach einer Belehrung durch die Dienstkräfte.
Neben den Kontrollen in der Waffenverbotszone um den Bonner Hauptbahnhof wurden drei Bars in der Bonner Innenstadt und eine in Bad Godesberg überprüft. Der Kölner Zoll entdeckte in jeder Shisha-Bar rund 50 Kilogramm unversteuerten Shisha-Tabak. Gegen die Barbetreiber wurden vor Ort Strafverfahren eingeleitet. In den kontrollierten Objekten wurden sieben Mitarbeiter überprüft, wobei in sechs Fällen konkrete Verstöße festgestellt wurden. Bei drei Beschäftigten gab es Hinweise auf nicht gezahlten Mindestlohn.
Zwei Servicekräfte waren nicht sozialversichert und wurden umgangssprachlich “schwarz” beschäftigt. Ein Barbetreiber führte zudem keine vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz. Die Ermittlungen des Kölner Zolls dauern an.
Quelle: Presseportal








