Die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn leitet Strafverfahren ein. Ein nicht zugelassenes Pfefferspray wurde bei einer 21-jährigen italienischen Staatsangehörigen gefunden.
Bonn: Pfefferspray im Reisegepäck entdeckt

Flughafen Köln/Bonn (ost)
Früh am 23. Februar 2026 entdeckte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn während der Luftsicherheitskontrolle ein nicht genehmigtes Pfefferspray im Gepäck einer 21-jährigen italienischen Staatsbürgerin.
Ein Angestellter der Luftsicherheitskontrolle alarmierte die Bundespolizei, als ein verdächtiger Gegenstand beim Röntgen des Gepäcks entdeckt wurde. Die Beamten vor Ort überprüften die Situation und stellten ein Reizstoffsprühgerät sicher.
Bei der weiteren Untersuchung stellte sich heraus, dass das Spray weder ein offizielles Prüfzeichen hatte noch als Tierabwehrspray gekennzeichnet war. Somit fällt es unter das Waffengesetz.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen durfte die Reisende ihre Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei möchte darauf hinweisen, dass das Mitführen von Reizstoffsprühgeräten nur unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen erlaubt ist. Reisende sollten sich vor Reiseantritt über die geltenden Vorschriften informieren.
Quelle: Presseportal








