Zöllner kontrollieren Objekte und Personen, entdecken illegale Beschäftigung und leiten Strafverfahren ein.
Clankriminalität: Zollaktion in Münster
Münster (ost)
Am Freitag führte der Zoll im gesamten Bundesgebiet eine verdachtsunabhängige Prüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität durch. Das Hauptzollamt Münster beteiligte sich mit 36 Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) an der Aktion. Die Polizei und die Bezirksregierung Münster waren ebenfalls an der Prüfung beteiligt.
Während der Prüfungen konzentrierten sich die Zöllner besonders auf Spielstätten, Cafés, Gaststätten, Tankstellenshops, Kioske, Friseursalons sowie das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Ein Mitarbeiter eines Autoaufbereiters flüchtete. Eine Überprüfung bei der Polizei ergab, dass er zur Abschiebehaft ausgeschrieben war. Die Person wurde an die Polizei übergeben.
Die Beamten kontrollierten insgesamt 25 Objekte und befragten 55 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Prüfungen fanden in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und im Stadtbereich Münster statt.
Es wurde insbesondere überprüft, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen besitzen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
In drei Fällen stellten die Zöllner der FKS des Hauptzollamts Münster illegale Beschäftigung aufgrund fehlender Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen fest und leiteten Strafverfahren gegen sie und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Arbeitgeber ein. Ein weiterer Arbeitgeber hat Arbeitsentgelt seiner Arbeiter bei den Sozialversicherungen vorenthalten und veruntreut und muss sich nun einem Strafverfahren stellen. Zwei weitere Fälle werden noch geprüft. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde gegen einen Arbeitgeber wegen Formverstößen im Sinne des Mindestlohngesetzes eingeleitet und in zwei weiteren Fällen wird noch geprüft, ob die Arbeitgeber gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstoßen haben.
Die Auswertungen der Unterlagen durch die FKS und die Zusammenarbeitsbehörden dauern an.
Quelle: Presseportal