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Coesfeld: Illegaler Einsatz von “Fatbike” in Lüdinghausen

Polizei stoppt 16-jährigen Fahrer ohne Versicherung und Prüfbescheinigung für Mofa. “Fatbikes” dürfen nur mit Pedalunterstützung im Straßenverkehr genutzt werden.

Foto: unsplash

Coesfeld (ost)

Am Montag (06.07.) um 13:40 Uhr in Lüdinghausen kontrollierten Polizeibeamte den Fahrer eines sogenannten “Fatbikes”. Es wurde festgestellt, dass das Fahrzeug ausschließlich mit der eigenen Motorkraft und ohne Pedalunterstützung betrieben wurde. Daher handelte es sich um ein Kraftfahrzeug, das versichert sein muss. Weder der 16-jährige Fahrer noch das Fahrzeug verfügten über eine entsprechende Versicherung oder eine erforderliche Prüfbescheinigung zum Führen eines Mofa. Aus diesem Grund wurde dem 16-jährigen die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.

“Fatbikes” ähneln äußerlich Fahrrädern und zeichnen sich durch ihre breiten Reifen aus. Solange es sich tatsächlich um Fahrräder oder Pedelecs handelt, sind diese Fahrzeuge im Straßenverkehr nicht grundsätzlich verboten. Oftmals erfolgt die Fortbewegung jedoch mit Motorkraft, ohne dass gleichzeitig in die Pedale getreten wird wie bei einem Pedelec. In diesem Fall handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, das versichert sein muss. Zusätzlich kann der Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung oder sogar einer gültigen Fahrerlaubnis erforderlich sein. In vielen Fällen sind solche Fahrzeuge jedoch aufgrund fehlender Betriebserlaubnis nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Verstöße gegen die Versicherungs- oder Fahrerlaubnispflicht stellen keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Verkehrsstraftaten dar.

Quelle: Presseportal

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