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Doha: Verhaftung von fünf gesuchten Personen durch Bundespolizei

Am Wochenende nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf fünf gesuchte Personen fest. Diese hatten Haftbefehle wegen unterschiedlicher Vergehen, konnten jedoch Geldstrafen vor Ort begleichen und Ersatzfreiheitsstrafen abwenden.

Foto: Depositphotos

Düsseldorf (ost)

Letztes Wochenende (11.-13.09.2026) hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf insgesamt fünf gesuchte Personen im Rahmen der Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge festgenommen.

Am Freitag Nachmittag wurde zunächst eine 28-jährige niederländische Staatsbürgerin von den Bundespolizisten entdeckt, die sich für die Ausreisekontrolle nach Tel Aviv/Israel vorstellte. Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Aachen im Januar 2025 einen Haftbefehl wegen Betrugs gegen die Verurteilte erlassen hatte. Dank eines Bekannten konnte die in den Niederlanden lebende Frau die Geldstrafe von 7.700 Euro bezahlen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen vermeiden.

Am nächsten Samstagmorgen wurde ein ukrainischer Staatsangehöriger kontrolliert, der aus Doha/Katar eingereist war. Während der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 31-jährige Mann im März dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Meiningen (Thüringen) wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben war. Er wurde im April 2025 rechtskräftig verurteilt. Durch die Zahlung einer Geldstrafe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Vietnam lebende Mann auch die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen vermeiden. Aufgrund fehlender Einreisevoraussetzungen wurde er jedoch nach Doha zurückgeschickt.

Am Sonntagmorgen wurde ein deutscher Staatsbürger kontrolliert, der nach Nizza/Frankreich fliegen wollte. Bei einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund im August dieses Jahres einen Haftbefehl wegen sechsfacher Steuerhinterziehung gegen den 52-Jährigen erlassen hatte. Er wurde im April 2024 rechtskräftig verurteilt. Der Mann aus Essen konnte jedoch auch die Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen vermeiden, indem er die Geldstrafe von 1.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei zahlte.

Eine Stunde später wurde ein 23-jähriger bulgarischer Staatsbürger entdeckt, der sich bei den Beamten für die Ausreisekontrolle nach Chisinau/Moldau vorstellte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hanau vor. Dieser wurde im August dieses Jahres gegen den im November 2025 Verurteilten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgestellt. Der Mann aus Bulgarien konnte auch die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen vermeiden, indem er die Geldstrafe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei zahlte.

Zuletzt wurde am Sonntagabend bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Ordu/Türkei eine türkische Staatsangehörige am Flughafen Düsseldorf von der Bundespolizei kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass nach der 50-jährigen Frau gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen die im September 2024 Verurteilte erlassen. Die Frau aus Bielefeld konnte die Geldstrafe von 1.500 Euro vor Ort bezahlen und somit auch die Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen vermeiden.

Quelle: Presseportal

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