Festnahme nach Widerstand. Ein Mann beleidigte drei Frauen, wurde wiedererkannt und festgenommen, nachdem er Widerstand leistete. Polizei ermittelt wegen mehrerer Straftaten.
Dortmund: 22-Jähriger nach Beleidigung wiedererkannt
Dortmund (ost)
Lfd. Nr.: 0603
Bereits am vergangenen Mittwoch (9.7.) kam es in Dortmund-Hörde zu mehreren Beleidigungen gegenüber drei Frauen durch einen jungen Mann. Nur zwei Tage später erkannten sie den zunächst Unbekannten wieder und alarmierten die Polizei. Nach erheblichen Widerstandshandlungen wurde der Mann schließlich von den eingesetzten Polizisten festgenommen.
Am 9. Juli befanden sich die drei Dortmunderinnen (18, 20 und 55 Jahre alt) gegen 21:30 Uhr in der Alfred-Trappen-Straße in Dortmund-Hörde, als ein ihnen unbekannter Mann sie plötzlich in sexueller und volksverhetzender Weise beleidigte. Erst als eine unbeteiligte Zeugin eingriff, ließ der aggressive Mann von den Frauen ab und flüchtete.
Nur zwei Tage später erkannte die 18-Jährige den Verdächtigen am Freitagnachmittag (11. Juli) in der Schlanken Mathilde in Dortmund-Hörde wieder und alarmierte die Polizei kurz vor 15 Uhr.
Als die eingesetzten Polizeibeamten den jungen Mann kontrollieren wollten, war er jedoch nicht einverstanden, warf eine Getränkedose auf einen Polizisten und flüchtete. Nach einer kurzen Verfolgung stellten die Einsatzkräfte den 22-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz in der Wiggerstraße/Wenzelstraße und nahmen ihn fest. Bei seiner Festnahme leistete er erheblichen Widerstand, trat und schlug mehrfach in Richtung der festnehmenden Beamten.
Der 22-Jährige wurde ins Zentrale Polizeigewahrsam gebracht. Die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor.
Ein Polizist wurde leicht verletzt durch den Getränkedosenwurf.
Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren gegen den Mann ein, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Der Mann führte außerdem eine Plastiktüte mit einer größeren Menge Cannabis bei sich. Auch hier leiteten die Beamten entsprechende Strafverfahren ein.
Quelle: Presseportal