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Dortmund: Gemeinsame Kontrollen von Zoll, Polizei und Gewerbeamt

Zahlreiche Verstöße festgestellt. Beamte kontrollierten Kioske, Shishabars, Restaurants und Fahrzeuge. 19 Objekte und 104 Personen überprüft, 1.500 unversteuerte E-Zigaretten sichergestellt.

Symbolbild
Foto: Presseportal.de

Dortmund (ost)

Die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund haben am 30. Januar in Dortmund gemeinsam mit der Polizei und dem Gewerbeamt der Stadt mehrere Kioske, Shishabars, Restaurants und Fahrzeuge überprüft. Die Kontrollen fanden in der Innenstadt, der Nordstadt und in den Stadtteilen Mengede und Scharnhorst statt.

Insgesamt wurden 19 Standorte und 104 Personen überprüft. Dabei wurden von der Kontrolleinheit Verkehrswege 1.500 unversteuerte Einweg-E-Zigaretten, 98 Kilo unversteuerter Wasserpfeifentabak, 1.880 unversteuerte Zigaretten, 26 unversteuerte Zigarren, 26 nicht verkehrsfähige Vapes mit synthetischen Cannabinoiden und 197 Dosen Snus (Oraltabak) beschlagnahmt. Es wurden zwölf Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei und vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der portionsweisen Abgabe von Wasserpfeifentabak eingeleitet.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat drei Verdachtsfälle für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, sechsmal Anhaltspunkte für Leistungsbetrug, fünfmal Anhaltspunkte für die Unterschreitung des Mindestlohns, sechs Sofortmeldeverstöße und eine ausländische Arbeitskraft ohne Arbeitserlaubnis festgestellt. Gegen diese Person wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Die Polizei hat jeweils eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf den Handel mit Betäubungsmitteln, des Verdachts auf illegales Glücksspiel und des Verdachts auf den Handel mit Arzneimitteln erstattet.

Das Gewerbeamt hat mehrere gewerberechtliche Verstöße festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Zusatzinformation:

Tabakwaren:

Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind.

Snus:

Snus ist eine verbreitete Form von Oraltabak. Aufgrund der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch und Kautabak nach §11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023

Die Drogenraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 an. Im Jahr 2022 wurden 70510 Fälle von Drogenkriminalität registriert, während es im Jahr 2023 bereits 73917 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 63352 auf 65532. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich 2022 auf 56367 und stieg im Jahr 2023 auf 57879. Von den Verdächtigen waren 2022 49610 männlich und 6757 weiblich, während es 2023 51099 männliche und 6780 weibliche Verdächtige gab. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 16655 im Jahr 2022 auf 18722 im Jahr 2023. Im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von aufgezeichneten Drogenfällen mit 73917.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 70.510 73.917
Anzahl der aufgeklärten Fälle 63.352 65.532
Anzahl der Verdächtigen 56.367 57.879
Anzahl der männlichen Verdächtigen 49.610 51.099
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 6.757 6.780
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 16.655 18.722

Quelle: Bundeskriminalamt

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