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Dortmund: Haftbefehle vollstreckt am 6. August 2026

Die Bundespolizei vollstreckte am Donnerstag mehrere Haftbefehle, darunter für Betrug und Diebstahl, bei Kontrollen an Bahnhöfen und Autobahnen.

Foto: Depositphotos

Kleve – Kempen – Viersen – Wachtendonk – Emmerich (ost)

Am Donnerstagmorgen wurde ein 34-jähriger Türke im Regionalexpress 13 am Bahnhof Boisheim von der Bundespolizei kontrolliert. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass er aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Betrugs und Vermögensabschöpfung gesucht wurde. Er musste entweder 45 Tage im Gefängnis verbringen oder eine Geldstrafe von 2700,00 Euro plus 198,50 Euro Verfahrenskosten zahlen. Zusätzlich gab es noch weitere Forderungen in Höhe von 1000,00 Euro aufgrund eines Vollstreckungsauftrags zur Vermögensabschöpfung. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte er die Haftstrafe vermeiden und den Vollstreckungsauftrag erfüllen. Nach den polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.

Ein 52-jähriger Rumäne wurde am Nachmittag von der Bundespolizei auf der Autobahn 40 an der Anschlussstelle Wachtendonk kontrolliert, als er aus den Niederlanden einreiste und einen in Frankreich zugelassenen PKW fuhr. Es stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei Vollstreckungshaftbefehle vorlagen, einer wegen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Hof und einer wegen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Dresden. Er musste insgesamt 3500 Euro Geldstrafe zahlen oder 25 Tage im Gefängnis verbringen. Zusätzlich waren noch 480 Euro zu begleichen oder eine 15-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Da er die Geldstrafen nicht bezahlen konnte, wurde er vor Ort verhaftet und ins Gefängnis gebracht.

Am Abend reiste ein 34-jähriger Türke als Fahrgast in einem Reisebus von Amsterdam nach Dortmund über die Autobahn 3 ins Bundesgebiet ein. Ein Datenabgleich ergab, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn vorlag. Er musste entweder 180,00 Euro Geldstrafe zahlen oder 18 Tage im Gefängnis verbringen. Er zahlte die Geldstrafe bei der Bundespolizei und konnte anschließend seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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