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Dortmund: Soft-Air-Waffe und Kampfmesser im Zug

Die Bundespolizei sicherte eine Soft-Air-Waffe und ein Kampfmesser bei einem 20-jährigen Mann im Hauptbahnhof Münster. Ein Fahrgast hatte die Waffe gemeldet.

Sichergestellte Soft-Air-Waffe, sichergestelltes Kampfmesser
Foto: Presseportal.de

Münster (ost)

Am Abend des Samstags (23. November) haben Beamte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Münster eine Softair-Waffe und ein Kampfmesser bei einem 20-jährigen Mann beschlagnahmt.

Während der Fahrt von Dortmund nach Münster sah ein Passagier eines Schnellzuges, dass der Mann eine Waffe im Zug bei sich führte, und informierte das Zugpersonal, das daraufhin die Bundespolizei verständigte.

Nach der Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Münster empfingen Beamte der Bundespolizei den 20-jährigen Mann und fanden bei der Durchsuchung eine Softair-Pistole und ein Kampfmesser. Beide Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen den deutschen Staatsangehörigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.

In diesem Kontext weist die Bundespolizei auf die bis zum 23. Dezember 2024 gültige Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Münster hin. Demnach ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen zu bestimmten Zeiten grundsätzlich verboten. Darunter fallen auch genehmigungsfreie Gegenstände wie beispielsweise Messer, Teppichmesser, Baseballschläger und Spielzeugwaffen.

Bei Verstößen kann ein Platzverweis erteilt oder ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.

Quelle: Presseportal

nf24