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Dortmund: Tödlicher Schusswaffengebrauch in Arnsberg

Am 11.10.2025 wurde ein 40-jähriger Mann von der Polizei angeschossen, nachdem er Gebäude beschädigte und Einsatzkräfte bedrohte. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Foto: unsplash

Arnsberg (ost)

Wie bereits erwähnt, ereignete sich am 11.10.2025 gegen 11:30 Uhr ein Vorfall, bei dem Polizeibeamte auf einen 40-jährigen deutschen Staatsbürger albanischer Abstammung schossen, nachdem er zuvor erhebliche Schäden an Gebäuden und drei Polizeifahrzeugen verursacht und die Einsatzkräfte massiv bedroht hatte. Der 40-Jährige wurde durch einen Schuss ins Bein außer Gefecht gesetzt. Es bestand keine Lebensgefahr. Nach vorübergehender Behandlung seiner Verletzung in einem örtlichen Krankenhaus ordnete das Amtsgericht Arnsberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft seine vorläufige Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65847/6155146

Direkt nach dem Vorfall begann die Polizei Dortmund unter Leitung der Staatsanwaltschaft Arnsberg mit den Ermittlungen. Aufgrund der Verletzungen, die durch den Gebrauch der Dienstwaffe entstanden waren, wurde ein Verfahren gegen drei beteiligte Polizisten wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet.

Das Verfahren gegen die Polizisten wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da der Einsatz der Schusswaffe in diesem Fall unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften gerechtfertigt war.

Nach den Ermittlungsergebnissen hatten die Einsatzkräfte den 40-Jährigen mehrfach aufgefordert, die Eisenstange fallen zu lassen, was er jedoch nicht tat. Die Bedrohungen gegen die Polizisten hielten an und verstärkten sich. Die Beamten drohten erneut mit dem Einsatz der Schusswaffe und gaben Warnschüsse ab. Da der 40-Jährige nicht reagierte, wurde die Schusswaffe zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte eingesetzt.

Gegen den 40-Jährigen wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Bedrohung eingeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen liegt die Zuständigkeit nun beim Landgericht Arnsberg.

Quelle: Presseportal

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