Mehrere Schüler überquerten unerlaubt die Gleise am Dortmunder Hauptbahnhof. Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichen Risiken.
Dortmund: Unerlaubte Gleisüberschreitung durch Schülergruppe

Dortmund (ost)
Am Nachmittag des 15. Juni haben mehrere Schüler in der Nähe des Dortmunder Hauptbahnhofs die Gleise unerlaubt überquert. Die Bundespolizei hat die Verantwortlichen ermittelt und warnt erneut vor den lebensgefährlichen Risiken beim Betreten von Bahnanlagen. Um 13:00 Uhr informierte der Zugverkehrsleiter des Dortmunder Hauptbahnhofs die Bundespolizei, da sich eine größere Gruppe von Personen im Gleisbereich aufhielt. Ersten Informationen zufolge sollen zwischen 20 und 30 Personen in den Gleisen gewesen sein. Die Streifenbeamten, die sofort zum Einsatzort geeilt waren, konnten vor Ort keine Personen finden. Die Auswertung der Videoaufnahmen ergab jedoch, dass insgesamt 41 Jugendliche und zwei erwachsene Begleitpersonen die Gleise unerlaubt betreten hatten. Die Gruppe war von einem Parkplatz an der Treibstraße gekommen und hatte die Gleise im Bereich der Bahnsteige 11 bis 16 überquert. Aufgrund des Vorfalls musste der Zugverkehr vorübergehend eingestellt werden. Weitere Untersuchungen führten die Einsatzkräfte zu einem Reisebus auf dem nahegelegenen Parkplatz. Der Busfahrer gab an, dass er zuvor zwei Schulklassen einer Schule aus Verl abgesetzt hatte. Nach bisherigen Informationen waren die Schüler dann in Richtung der Gleise gegangen. Ein Teil der Gruppe kehrte später zum Bus zurück. Um 15:00 Uhr entdeckte eine weitere Streife der Bundespolizei die Schulklassen sowie mehrere Lehrkräfte. Die Beamten führten Identitätsfeststellungen, Belehrungen und Gefährderansprachen durch. Gegen die Verantwortlichen leitete die Bundespolizei Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei erneut davor, die Gleisanlagen zu betreten, da dies lebensgefährlich ist. Züge nähern sich oft nahezu lautlos und können selbst bei einer sofortigen Bremsung erst nach mehreren hundert Metern zum Stillstand kommen. Bahnanlagen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen überquert werden.
Quelle: Presseportal








