Dreizehn Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren vor Ort eingeleitet
Dortmund: Zoll überprüft Baustelle aufgrund eines Hinweises
Lünen (ost)
Am 20. März 2025 führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Überprüfung auf einer Baustelle in Lünen durch, nachdem sie einen Hinweis erhalten hatten. Bei der Kontrolle wurden dreizehn serbische Männer im Alter von 24 bis 60 Jahren bei der Arbeit angetroffen. Es gab Anzeichen dafür, dass mindestens vier Arbeitnehmer für einen kroatischen Arbeitgeber tätig waren.
Arbeitgeber aus dem Ausland, die Arbeitnehmer zur Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, müssen bestimmte Regeln beachten, wenn es um die Anmeldung ihrer Arbeitnehmer geht. Kroatische Unternehmen müssen die entsandten Arbeitnehmer beispielsweise gemäß dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz melden und eine Bescheinigung vorlegen, dass die Arbeitnehmer in Kroatien sozialversichert sind. Die Männer hatten eine solche Bescheinigung, sodass während ihrer Entsendung das Sozialversicherungsrecht des entsendenden Landes weiterhin galt.
Um in Deutschland einer entsandten Beschäftigung nachgehen zu können, benötigen serbische Staatsangehörige außerdem ein sogenanntes Van-der-Elst-Visum, das sie zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt, selbst wenn sie in einem EU-Mitgliedsstaat ordnungsgemäß beschäftigt sind. Die kroatischen Arbeitgeber sind grundsätzlich dafür verantwortlich, die richtigen Aufenthaltstitel für ihre serbischen Arbeitnehmer zu beantragen, die sie nach Deutschland entsenden.
Die vier Männer des kroatischen Unternehmens hatten kroatische Aufenthaltstitel, jedoch besaßen alle Personen kein Visum für die Tätigkeit in Deutschland.
Ein 45-jähriger serbischer Staatsangehöriger gab während der Maßnahme zu, mit drei seiner Mitarbeiter ohne erforderliche Aufenthaltstitel als selbständiger Unternehmer aus Serbien nach Deutschland gereist zu sein, um auf der Baustelle zu arbeiten. In diesem Fall lag keine Entsendung vor, daher wäre ein nationaler Aufenthaltstitel erforderlich gewesen.
Die Beschäftigungsverhältnisse der restlichen fünf Männer aus Serbien sind noch nicht abschließend geklärt. Die Ermittlungen laufen noch.
Vor Ort leiteten die Zöllner dreizehn Strafverfahren gegen die Männer wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Zusätzlich wurde gegen den selbständigen Unternehmer ein Bußgeldverfahren wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet, und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro wurde angeordnet.
Die Ausländerbehörde wird nun über den weiteren Verbleib der Beschuldigten entscheiden.
Gegen den kroatischen Arbeitgeber wird nun wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ermittelt. Zudem erwarten ihn Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtmeldung der Arbeitnehmer. Ihm droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
Zusätzliche Information:
Der deutsche Auftraggeber wird wegen Ordnungswidrigkeiten verfolgt, da er als Unternehmer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang durch einen anderen Unternehmer ausführen ließ, von dem er wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass dieser gegen die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes eine Ausländerin oder einen Ausländer beschäftigte oder ein Nachunternehmen einsetzte oder zuließ, dass ein Nachunternehmen entgegen der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes tätig wurde. Ihm droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
Quelle: Presseportal