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Dresden: Haftbefehle bei Grenzkontrollen vollstreckt

Die Bundespolizei führt Grenzkontrollen durch. Ein Litauer und ein Ungar werden wegen Diebstahl und Verstoß gegen das Antidopinggesetz verhaftet.

Foto: Depositphotos

Kleve – Kempen – Gronau – Niederkrüchten (ost)

Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend erneute Binnengrenzkontrollen an allen Schengenbinnengrenzen durch, die an das Land angrenzen.

Am Donnerstagnachmittag, dem 7. August 2025, kontrollierte die Bundespolizei einen 59-jährigen litauischen Staatsbürger am Bahnhof in Gronau. Bei der Überprüfung seiner Identität in den polizeilichen Datenbanken stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Diebstahls und besonders schwerem Diebstahl gesucht wird. Der Verurteilte hatte noch Geldstrafen von insgesamt 4000 Euro zu zahlen oder eine 133-tägige Haftstrafe anzutreten. Zudem waren Einziehungskosten in Höhe von 5000 Euro fällig. Der Litauer wurde daraufhin vor Ort festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Haft in das Gefängnis nach Münster gebracht, da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte.

Ein 36-jähriger ungarischer Staatsbürger reiste am Abend über die Autobahn 52 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Bei der Kontrolle legte er seine gültige ungarische Identitätskarte vor. Eine Überprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab zwei Festnahmeanordnungen. Zum einen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Verstoßes gegen das Antidopinggesetz vor. Es waren noch 2640 Euro zu zahlen oder eine 66-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Zum anderen gab es einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Hier waren noch 450 Euro zu zahlen oder eine 30-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Der Mann wurde vor Ort festgenommen und zur weiteren Bearbeitung zur Bundespolizeiwache Kempen gebracht. Der Ungar konnte den erforderlichen Geldbetrag von 3090 Euro zur Vermeidung der Haftstrafen aufbringen. Nach Zahlung des Betrags durfte er seine Reise nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.

Quelle: Presseportal

nf24