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Dubai: Großer Fahndungserfolg der Bundespolizei

Am vergangenen Wochenende wurden am Flughafen Düsseldorf drei gesuchte Personen festgenommen, darunter ein türkischer, ein deutscher und ein luxemburgischer Staatsangehöriger.

Foto: Depositphotos

Düsseldorf (ost)

Am letzten Wochenende (30.-31.05./01.06.2025) hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf drei Reisende festgenommen, die per Haftbefehl gesucht wurden.

Am Freitagabend wurde zunächst ein 53-jähriger türkischer Staatsbürger kontrolliert, der vorhatte, nach Kayseri/Türkei zu fliegen. Die Beamten stellten fest, dass der Mann im Dezember 2024 von der Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gesucht wurde. Im Juni 2024 wurde der Haftbefehl erlassen, aber er war der Ladung zur Erzwingungshaft nicht nachgekommen. Durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Mann aus Dortmund die acht Tage Erzwingungshaft vermeiden und seine Reise fortsetzen.

Am Samstagmorgen kontrollierten die Bundespolizeibeamten einen deutschen Staatsbürger, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate vorstellte. Es stellte sich heraus, dass gegen den 56-jährigen Mann gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Einer wurde im November 2022 von der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und der andere im April dieses Jahres wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz ausgestellt. Der Mann aus dem Kreis Höxter konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Tagen und die sechs Tage Erzwingungshaft abwenden, indem er die Geldstrafe und Geldbuße in Höhe von insgesamt 540 Euro vor Ort bei der Bundespolizei zahlte.

Zu guter Letzt wurde am Sonntagmorgen ein luxemburgischer Staatsbürger festgestellt, der vorhatte, nach Istanbul/Türkei zu reisen. Bei der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den 42-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz vorlag. Der rechtskräftige Beschluss wurde im Juli 2024 erlassen. Da die Geldbuße bisher nicht eingetrieben werden konnte, wurde die Fahndung eingeleitet. Der Mann aus dem Saarland konnte die ein-tägige Erzwingungshaft vermeiden, indem er die Geldbuße in Höhe von 30 Euro vor Ort zahlte. Danach setzte er seine Reise fort.

Quelle: Presseportal

nf24